Was für eine Freude und ein verspätetes Oster-Geschenk für über 10’000 Mieter in der Stadt Zürich: Rund 10’000 Mieter von städtischen Wohnungen erhalten eine Mietzinsreduktion! Grund dafür ist die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1,75 auf 1,50 Prozent vom März.
Der Hypothekarische Referenzzinssatz ist seit 2008 für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes massgebend. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Sinkt der Referenzzins, haben Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung.
Mietzinsanpassung per 1. Juli 2025 von Wohnungen der Stadt Zürich
Am 3. März 2025 wurde der Referenzzinssatz von 1,75 auf 1,50 Prozent gesenkt. Die Stadt Zürich gibt die Reduktion an die rund 10’000 Mieter von städtischen Wohnungen weiter. Der tiefere Mietzins gilt in der Regel ab dem 1. Juli 2025, abhängig vom jeweiligen Mietvertrag.
Was muss ich unternehmen um von der Mietzins Reduktion zu profitieren?
Alle betroffenen Mieter werden persönlich informiert. Wer den Mietzins per Lastschriftverfahren bezahlt, muss nichts unternehmen. Mieter mit Daueraufträgen sollten diese entsprechend anpassen, nachdem sie von der Stadt kontaktiert worden sind.
Quelle: Stadt Zürich: „Mietzinsreduktionen bei städtischen Wohnungen“