Bern, 24.08.2011 – Der Bundesrat hat am 24. August 2011 den Bericht „Die administrative Entlastung von Unternehmen“ verabschiedet und eine positive Bilanz über die Umsetzung der 2006 beschlossenen Massnahmen gezogen: Von 125 Massnahmen sind 115 realisiert, teilweise realisiert oder eingeleitet.
Um Unternehmen weiter von unnötigem administrativen Ballast zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit damit nachhaltig zu stärken hat der Bundesrat darüberhinaus nochmals 20 neue Massnahmen beschlossen.
Das internationale wirtschaftspolitische Umfeld ist geprägt von zunehmendem Wettbewerb unter den Staaten. Da die Produktionskosten in der Schweiz vergleichsweise hoch sind, ist es umso wichtiger, dass sich der Standort Schweiz durch höchste Qualität auszeichnet. Dazu gehören auch effiziente und effektive rechtliche Rahmenbedingungen. Gerade im schwierigen Umfeld des derzeit starken Schweizer Frankens tragen eine tiefe administrative Belastung und eine gute Regulierung massgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bei.
In den letzten vier Jahren sind auf Bundesebene grosse Anstrengungen unternommen worden, um Unternehmen von administrativen Aufgaben zu entlasten oder neue Belastungen zu vermeiden. Als Teil der Wachstumspolitik verabschiedete der Bundesrat am 18. Januar 2006 den Bericht „Vereinfachung des unternehmerischen Alltags“, der 125 Massnahmen enthielt. Fünf Jahre danach sind 115 realisiert, teilweise realisiert oder eingeleitet. Ausserdem konnten von 75 bestehenden Bewilligungsverfahren 72 aufgehoben oder vereinfacht werden.
Zu den wichtigsten realisierten Massnahmen zählen beispielsweise die folgenden:
- KMU-Portal: Fast 900’000 Besucher haben 2010 das Portal genutzt.
- Einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer (UID): Das Gesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft.
- Schaffung der technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Lohndaten: 2010 wurden die Lohnmeldungen von rund 780’000 (2009: 300’000) Personen über das neue System abgewickelt.
- Elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB).
Unter den nicht realisierten Massnahmen finden sich lediglich Projekte von mittlerer oder geringer Bedeutung wie z.B. die Koordination der Kontrolle der Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen mit anderen amtstierärztlichen Kontrollen, die mit dem Verbot der Verfütterung von Speiseresten per 1. Juli 2011 bedeutungslos geworden ist.
Trotz dieser insgesamt positiven Bilanz ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Instrumente zur administrativen Entlastung laufend weiterentwickelt werden müssen, damit sie eine möglichst grosse Wirkung erzielen können. Der Bericht des Bundesrates stellt deshalb 20 neue Massnahmen vor. Er strebt beispielsweise folgende Verbesserungen an:
- Weitere Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer: Einführung eines Einheitssatzes und der vollelektronischen Abrechnung.
- Harmonisierung im Planungs- und Baurecht: Übermittlung einer Empfehlung an die Kantone zur Vereinheitlichung der kantonalen Gesetze und Verfahren.
- Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung: Anhebung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur ordentlichen Revision sowie die Lockerung der Pflicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung und der Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
- Weiterentwicklung von E-Government: Realisierung der elektronischen Angebotseingabe im Beschaffungswesen oder Erweiterungen der elektronischen Übermittlung im Rahmen des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens.
Der Bundesrat prüft ausserdem die Einführung eines so genannten Bürokratiebarometers. Diese regelmässige und standardisierte Umfrage bei Unternehmerinnen und Unternehmern soll die subjektive Wahrnehmung der administrativen Belastung über die Zeit hinweg messen und Bereiche mit stark wahrgenommener administrativer Belastung ausweisen.
Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich mit ihrer vergleichsweisen schlanken Administration gut dasteht, versteht es der Bundesrat als Daueraufgabe, den durch neue Regulierungen verursachten administrativen Mehraufwand auf das Notwendige zu reduzieren und bestehende Regulierungen zu verbessern. Die Bemühungen um den Abbau administrativer Belastungen ist eine Herausforderung, die auf Stufe des Bundes von sämtlichen Departementen und Bundesämtern mitgetragen werden muss. Um die Unternehmen spürbar zu entlasten und ihnen den Alltag zu erleichtern, reichen im föderalen Staatssystem der Schweiz die Bemühungen auf Bundesebene jedoch nicht aus. Kantone und Gemeinden sind gleichermassen gefordert, die bürokratische Last für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Nur gemeinsam wird es gelingen, den wichtigen Standortvorteil der Schweiz auch in Zukunft zu bewahren und ständig zu verbessern.
Quelle: Der Bundesrat – Bild: Fotolia