22,5 Prozent Ausländer-Anteil: Schweizer Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ gestartet

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Die Schweizerische Volkspartei lanciert morgen die angekündigte Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“. Mit der Initiative soll die eigenständige Steuerung über die Zuwanderung zurück gewonnen werden. Immer mehr Menschen strömen in die Schweiz, mit gravierenden Folgen für Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Der Anteil an Ausländer in der Schweiz beträgt zur Zeit 22,5 Prozent (im Vergleich zu Italien mit 5,8%, Frankreich mit 5,6% und Deutschland mit 8,9%)

Hauptgrund für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, die offenen Grenzen und Probleme im Asylwesen. Die Masseneinwanderung ist zu stoppen. Die Initiative der SVP schafft die Grundlagen dazu, indem der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens begrenzt werden soll.

Nachdem die SVP-Delegierten bereits Ende Mai 2011 den Grundsatzbeschluss zur Lancierung einer Volksinitiative gefällt haben, beginnt nun die Unterschriftensammlung im August.

Ohne Kontrolle bald über 10 Millionen Menschen in der Schweiz

In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung erfolgt heute ungebremst. Diese problematische Situation wird verursacht durch die Einwanderung aus der EU, einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative diese Masseneinwanderung stoppen und die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen. Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft.

Höchstzahlen und Kontingente

Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ verlangt die SVP, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann. Dies geschieht dadurch, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich.

In die Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren (können und wollen). Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen.

Schliesslich ist auch dafür zu sorgen, dass die Ansprüche auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen sinnvoll beschränkt werden können.

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Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Geschrieben von der SVP – Bild: Fotolia

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