Der Kampf mit harten Bandagen „Schweri versus Clooney“ geht in die Verlängerung: Der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen hat in seinem gestrigen Entscheid bestätigt, dass allein aus dem Dispositiv des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 nicht hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe oder nicht. Aus diesem Grund wird der aufmüpfige Schweizer Lebensmitteldiscounter seine Kaffee-Kapseln weiter verkaufen – und Nestlé knirscht mit den Zähnen.
Nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde von Nestlé beziehungsweise Nespresso gegen den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts gutgeheissen und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, herrschte Unklarheit, über einen allfälligen Verkaufsstopp der Denner Kaffee-Kapseln.
Denner nutzt Verwirrung der Gerichte – und verkauft munter weiter
Auch der Präsident des St. Galler Handelsgericht bestätigte, dass aus dem Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe. Diese Frage könne erst nach Eintreffen der Begründung beantwortet werden. Denner wartet nun die Begründung des Bundesgerichts ab. Zurzeit besteht jedenfalls kein Anlass, den Verkauf der Denner Kaffee-Kapseln einzustellen.
Denner hatte den Wiederverkauf der Kaffee-Kapseln anfangs April in der Deutschschweiz wieder aufgenommen. Der Verkauf in der Westschweiz und dem Tessin wird im Verlauf der nächsten Woche wieder aufgenommen werden. Mit dem finalen Entscheid des St. Galler Handelsgerichts wird in ca. zwei bis drei Monaten gerechnet.
Nestlé beschädigt sich Ansehen nachhaltig
Nestlé verprellt sich mit seiner ungeminderten Prozesswut auch noch das letzte bisschen Ansehen der Konsument, die doch einfach nur werktags eine Alternative zu den horrend teuren Alukapseln von Nespresso haben möchten.
Sonntags, wenn Mutti das edle Meissner aus der Vitrine holt, werden wir uns dann schon wieder die Originale von Nestlé gönnen, denn ein bisschen besser sind sie schon. Doch zu unköniglichen Gelegenheiten greifen die preissensiblen Kund halt gerne mal zu Denners „Clooney-Klonen“, und das soll nicht verboten sein.
Quelle: Denner AG
Quelle Bild: HappyTimes
{loadposition adcloud}