Ergänzungsprüfung für Zugang an universitäre Hochschulen wird verbessert

Bern, 18.03.2011 – Der Bundesrat und die Erziehungsdirektorenkonferenz haben grünes Licht gegeben für Verbesserungen bei der Ergänzungsprüfung Passerelle ‚Berufsmaturität – universitäre Hochschule‘. Die Veränderungen basieren auf den seit 2005 gewonnenen vielfältigen Praxiserfahrungen. Ab den Prüfungen von Sommer 2012 werden die modifizierten rechtlichen Grundlagen zur Anwendung kommen.

Damit diese Veränderungen möglich werden, braucht es eine parallele Totalrevision der entsprechenden Bundesverordnung und des gleichlautenden Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Die EDK hat der Revision an ihrer Plenarversammlung vom 17. März 2011 zugestimmt, der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2011.

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Die wichtigsten Neuerungen

Mit der Totalrevision werden folgende Verbesserungen umgesetzt:

  • Die Vorteile einer mündlichen Prüfung werden für die differenzierte Beurteilung der Leistungen vermehrt genutzt. In der ersten Landessprache, der zweiten Landessprache oder Englisch und in der Mathematik wird neu mündlich und schriftlich geprüft. Bisher wurde die erste Landessprache und Mathematik nur schriftlich und die zweite Landessprache oder Englisch nur mündlich geprüft.
  • Neben der Schweizerischen Maturitätskommission SMK führen auch Schulen mit einer anerkannten gymnasialen Maturität die Ergänzungsprüfung durch. Letzteres ist nun auf Verordnungsstufe verankert. Die betreffenden Schulen müssen einen einjährigen Kurs anbieten, der auf die Prüfung vorbereitet.
  • Die Bestehensnormen sind dahingehend angepasst, dass künftig höchstens 2 von 5 Noten unter 4 sein dürfen. Bisher durften höchstens 2 von 5 Noten unter 3.5 sein.

 

Weiteres Vorgehen

Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sollen mit der Revision nicht erhöht werden. Die entsprechend angepassten Richtlinien werden nun der EDK, dem EVD und dem EDI vorgelegt und können nach ihrer Genehmigung am 1. Mai 2011 in Kraft treten. Damit können ab Sommer 2012 die Ergänzungsprüfungen erstmals nach den neuen Normen durchgeführt werden. Den vorbereitenden Schulen bleibt somit 1 Jahr Zeit, die Anpassungen aufzunehmen.

Hintergrund

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können seit 2005 nach dem erfolgreichen Absolvieren einer Ergänzungsprüfung (Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschule) an einer universitären Hochschule studieren. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung kann autodidaktisch oder in einem einjährigen Kurs erfolgen, den private oder öffentliche Bildungseinrichtungen anbieten. Die Ergänzungsprüfung wurde bisher von über 2’000 Personen

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