Die Schweiz verstärkt ihre Unterstützung für die Flüchtlinge, die vor den Unruhen in Libyen geflohen sind. Die Humanitäre Hilfe des Bundes, die bereits Experten in das Grenzgebiet zu Libyen entsandt hat, stellt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 500 000 Franken zur Verfügung.
Die Situation an der Grenze zwischen Tunesien und Libyen ist prekär. Zehntausende Menschen – mehrheitlich Bürgerinnen und Bürger afrikanischer und asiatischer Staaten, die in Libyen arbeiteten –, sind aus Angst vor der Gewalt in das Grenzgebiet geflüchtet. Mehrere internationale Organisationen sind vor Ort, um diesen Menschen zu helfen.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) leistet gegenwärtig Hilfe, damit die aus Libyen geflohenen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und ihre Angehörigen auf dem Luft-, Land- oder Schiffsweg in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren können.
Seit dem letzten Wochenende befinden sich acht Experten der Humanitären Hilfe des Bundes im Grenzgebiet zu Libyen (je vier auf ägyptischer und tunesischer Seite). Zudem hat die Schweiz Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) entsandt, die die Schweizer Botschaften in Kairo und Tunis unterstützen sollen.
Die Schweiz will Unterstützung im Bereich Wasser und Hygiene leisten, um den Menschen in den Unterkünften zu helfen, die der tunesische Staat und das UNHCR an der Grenze zu Libyen errichtet haben. Die Humanitäre Hilfe und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) prüfen weitere Einsatzmöglichkeiten.
Neben dem Beitrag an die IOM hat die Schweiz bereits 500 000 Franken zur Unterstützung der Aktivitäten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Bereich der medizinischen Nothilfe rund um die Ereignisse in Libyen bereitgestellt. Bis jetzt wurde für die Krise in Libyen ein Kreditrahmen von 1,5 Millionen Franken vorgesehen.
Die Schweiz ist sich sehr wohl bewusst, welchen Mut die Menschen aufbringen, die in Libyen auf die Strasse gehen und ihre demokratischen Rechte einfordern. Das EDA verurteilt die gezielte Gewalt der libyschen Behörden gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten in aller Schärfe. Ein solches Vorgehen ist inakzeptabel.
Die Schweiz appelliert an die libyschen Sicherheitskräfte, auf Gewalt gegen ihre Landsleute zu verzichten.
Die Schweiz hat allfällige Vermögenswerte von Muammar Gaddafi und seinem Umfeld in unserem Land gesperrt. Zudem hat sie sich für den Ausschluss Libyens aus dem Menschenrechtsrat eingesetzt. Es ist undenkbar, dass ein Staat, der solche Menschenrechtsverletzungen begeht, weiterhin im Menschenrechtsrat bleiben kann.