Bereits 7500 Unterschriften in nur 2 Tagen! Petition will Billag-Gebühren auf 200 Franken senken – Unterschreiben Sie gleich online!

Über 7500 Unterschriften in nur zwei Tagen, und es werden stündlich mehr! Die Petition zur Senkung der Billag-Gebühren von 463.- auf 200.- Franken scheint den Nerv der Schweizer getroffen zu haben! Ziel der Petition ist eine Senkung der Radio- und Fernsehgebühren und eine Entlastung der Gebührenzahler! Jedes Jahr sind 462 Franken pro Haushalt zu entrichten. Das Komitee möchte die Gebühren auf Fr. 200 pro Jahr senken. Hier können Sie gleich etwas dagegen tun und die Petition online unterschreiben: www.gebuehrenmonster.ch

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Das Komitee „200 Franken sind genug“ um Nationalrätin Natalie Rickli und Francisca Brechbühler fordert:

  • Die Radio- und Fernsehgebühren sind auf 200 Franken pro Jahr zu senken.
  • Sämtliche Einsparungen bei der Billag (derzeit 10 Mio.) und nicht ausbezahlte Gebührengelder (derzeit 67 Mio.) sind den Gebührenzahlern zurück zu erstatten.
  • Das Parlament muss eine Regelung erlassen, dass Personen bzw. Haushalte und Firmen, welche nachweislich weder Radio noch Fernsehen konsumieren, von der Gebühr befreit werden.

Hier Online-Petition unterzeichnen: www.gebuehrenmonster.ch

 

Was ist eigentlich eine Petition? – HappyTimes macht Dich schlau!

Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts bitten. Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.

Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.

In der Schweizer Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Art. 33 garantiert. Die Behörden werden darin verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht darauf eingehen. Trotzdem werden die Anliegen von Petitionen beachtet, beantwortet und berücksichtigt.

Dieses historische Recht verlor im Gesetzgebungsprozess zwar an Bedeutung, da sich die politischen Rechte seit Einführung der Petition im früheren 19. Jahrhundert bald darauf um verbindliche Initiative und verbindliches Referendum erweitert haben. Das Recht ist dennoch nicht zu unterschätzen, denn auch Minderjährige oder juristische Personen können Petitionen einreichen. Damit können von jeder Person Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden eingereicht werden; diese Begehren an die Behörden werden auch als Eingaben bezeichnet.

Quelle: Wikipedia