Ueli Maurer in Spendierlaune: Zivilschutz-Ersatzabgabe soll stark verbilligt werden – neue Schutzräume nur noch bei Grossbauten vorgeschrieben

Bern, 08.09.2010 – Ueli Maurers Departement VBS informiert, dass der Bundesrat gestern Mittwoch das teilrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz verabschiedet hat. In Zukunft soll die Gesamtdauer der Schutzdiensteinsätze für einen Schutzdienstpflichtigen auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt werden. Davon dürfen maximal 3 Wochen für „Einsätze zugunsten der Gemeinschaft“ eingesetzt werden. Neue Schutzräume sollen…

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…nur noch bei Grossbauten errichtet werden. Gleichzeitig soll die Ersatzabgabe stark reduziert werden. Der Revisionsvorschlag geht nun zur Beratung an die Eidg. Räte.

Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz von 2004 hat mehrfach seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, insbesondere bei den Hochwasserereignissen von 2005 und 2007. In spezifischen Bereichen ist im Zuge der Umsetzung allerdings ein gewisser Verbesserungsbedarf festgestellt worden. Mit der vorliegenden Teilrevision setzt der Bundesrat daher verschiedene Anliegen der Kantone sowie von parlamentarischen Gremien bereits beschlossene Vorgaben um.

Die Bestimmungen zur Ausbildung und zu den Einsätzen des Zivilschutzes sollen in Richtung eines moderaten Ausbaus angepasst werden.

Reduktion der Schutzraumbautätigkeit sorgt für Einsparungen von Privaten und der öffentlichen Hand

Im Bereich der Schutzbauten soll der Neubau klar begrenzt und dafür der Grundsatz der Werterhaltung konsequent umgesetzt werden. Von den meisten Teilnehmenden an der Vernehmlassung wird das generelle Festhalten an der Baupflicht (Erstellen eines Schutzraum oder Entrichten eine Ersatzabgabe) genau so befürwortet wie die angestrebte Reduktion der Schutzraumbautätigkeit sowie die damit einhergehende markante finanzielle Entlastung für Private und Bund, Kantone und Gemeinden.

Voraussichtlich in der Wintersession 2010 werden die Eidg. Räte die Beratungen über das revidierte BZG aufnehmen. Die Inkraftsetzung der Revision ist auf den 1. Januar 2012 geplant. Einzelheiten der Änderungen werden zudem im Rahmen der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) umgesetzt.

Parallel wird „Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz Schweiz 2015 plus“ erarbeitet

Unabhängig von der vorliegenden Gesetzesrevision wird aufgrund des neuen Berichts des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 eine „Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz Schweiz 2015 plus“ erarbeitet. In diesem Rahmen wird geprüft, welche weiteren Anpassungen und allenfalls grundlegenden Reformen für den künftigen Schutz der Schweizer Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und Notlagen erforderlich sind.

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

 

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