Billag muss Gebühren per sofort senken! Bundesgericht entschied heute: Ab 1. Mai sinkt Zwangsgebühr!

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Juhu, die Billag-Gebühren sinken endlich – und das schon ab dem 1. Mai!

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Das Bundesgerichte machte heute den Billag-Gebührenzahler ein hübsches 1. Mai-Geschenk: Die Billag-Gebühren sinken per sofort um Fr. 11.30! Die Billag hat das Volk jahrelang abgezockt, und zwar gleich um 32,5 Millionen Franken pro Jahr! Das hat das Bundesgericht heute entschieden und die Billag dazu verdonnert, die Gebühren per sofort zu senken!

Billag hat Bürger jahrelang abgezockt

Held und Winkelried der Bürger war eine Einzelperson, die sich 2011 weigerte, die Mehrwertsteuer auf dem Billag-Betrag zu bezahlen, da es sich bei der Billag ja nicht um eine Leistung zwischen Bezüger und Billag, sondern um eine allgemeine Taxe handle, die ergo gar nicht der Mehrwertsteuer unterliege. Dieses Ansinnen verteidigte die arme Person ganz alleine vor sämtlichen Gerichten gegen die übermächtige Billag, bis ihm schlussendlich das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, heute recht geben musste und bestätigte: Die Billag-Gebühren sind gar nicht Mehrwertsteuer-Pflichtig!

Billag Gebühr sinkt endlich

Das Gericht verfügte, dass die Billag-Gebühren per sofort gesenkt werden und schon ab dem 1. Mai 2015 um Fr. 11.30 billiger werden müssen. Die Gebühren sinken von 462.40 auf 451.10 Franken. Bei kommerziellen Empfängern der Stufe III macht es noch mehr aus, dort sinken die Gebühren von Fr. 1408.60 jährlich auf Fr. 1374.20 pro Jahr.

Die Billag hat pro Jahr durch die eingezogene Mehrwertsteuer jährlich 32,5 Millionen Franken an Gebühren zu viel erhoben! Das ist fast der ganze Betrag, den die kleinen Radio- und Fernsehstationen zusammen jährlich erhalten und nicht ganz so viel, wie die Billag jährlich selber für das Einkassieren der Gebühren berechnet (52 Millionen jährlich).

Werden dem Volk die zu viel bezahlten Gebühren zurückgezahlt?

Den geprellten Gebührenzahler werden die zu viel bezahlten Gebühren der letzten Jahre wohl nicht zurückerstattet, das BAKOM spricht in einer Mitteilung davon, dass das Bundesgericht "eine Praxisänderung" beschlossen habe. Demnach werde die Gebühr nicht mehr als Regalabgabe betrachtet, auf die die Mehrwertsteuer bis jetzt erhoben wurde. Das heisst, der Wegfall der Mehrwersteuer gilt wohl als Praxisänderung und nicht als Fehler, den man zurückerstatten müsste.

Merkwürdig, dass weder der 52-Millionen-Apparat Billag, noch die Mehrwersteuerverwaltung, noch der Bundesrat, der die Billag-Gebühren jährlich festlegt, je gemerkt und mit seinem Heer an Jurist überprüft hat, ob auf die Billag-Gebühren überhaupt Mehrwertsteuer bezahlt werden muss oder nicht und sich erst das Bundesgericht nun genaue Gedanken darüber machte. Zum Glück haben wir in der Schweiz immer noch so mutige Personen, die es in Kauf nehmen, sich bis vor Bundesgericht als David gegen Goliath zu wehren.

Billag Gebühren ganz abschaffen

Im Juni wird übrigens abgestimmt, ob die Billag-Gebühren künftig auch von den Personen bezahlt werden müssen, die gar keinen Fernseher oder Radio haben, und am Unterschriften sammeln sind darüber hinaus zwei Initiativen, die die Billag-Gebühren per Volksabstimmung gleich komplett abschaffen möchten.

Fernsehen sollte gleichbehandelt werden wie Zeitungen

Das Fernsehen würde damit gleichbehandelt, wie die Zeitungen und Online-Portale, die ja heute auch keine Zwangsgebühren erheben können, obwohl sie ja auch einen "Service Public" leisten. Zudem wurde der ominöse "Service Public" gar nie genau definiert und man weiss bis heute nicht genau, was alles damit gemeint ist, und warum die Schweizer dafür jährlich 1'300 Millionen an Billag-Gebühren bezahlen müssen.

Zwangsgebühren auch für Blick, NZZ und HappyTimes?

Es kommt noch so weit, wie ein Karrikaturist kürzlich treffend gezeichnet hat, dass die Schweizer auch ein Zwangs-Jahresabonnement von Blick, NZZ, der Weltwoche und natürlich auch von HappyTimes bezahlen müssten, ob sie die Zeitungen nun lesen möchten, oder nicht, alles selbstverständlich im Zeichen des "Service Public"…

Service-Box: Unterschriftenbögen von der Initiative "NoBillag.ch" für das Abschaffen der Billaggebühren können hier heruntergeladen werden: http://www.nobillag.ch/bogen/nobillag_d.pdf

 

Quellen: Bluewin.ch / sda, BAKOM