Kämpft weiter mutig gegen Mobbing: Christoph Mörgeli
Was läuft eigentlich in der „Causa Mörgeli“, die uns wochenlang in Atem hielt? HappyTimes hat neue, erfreuliche News: Christoph Mörgeli kämpft weiter mutig um seinen Job und um seine Reputation und hat dazu aktuell eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, die Brisantes enthüllt:
Immer mehr weist darauf hin: Der Rauswurf von Christoph Mörgeli, war rein politisch motiviert: Mörgeli wurde nicht entlassen weil er schlecht gearbeitet hätte, sondern er wurde entlassen, weil er Mitglied der SVP und nicht der SP ist!
Mörgeli sei durch die rechtswidrigen Handlungen von Regierungsrätin Regine Aeppli entlassen worden. Denn hätte sich Regine Aeppli nicht rechtswidrig ein Amt angemasst, dass sie nicht habe und für das sie nicht zuständig war, hätte der Rektor in den Ausstand treten müssen und die Kündigung gegen Christoph Mörgeli hätte nicht ausgsprochen werden können.
Strafverfahren gegen Regine Aeppli
HappyTimes liegt die Beschwerdeschrift gegen Regierungsrätin Regine Aeppli vor. Darin steht:
- „Regine Aeppli hat sich bei der Behandlung des Ausstandsbegehrens gegen Rektor Fischer eine amtliche Funktion angemasst, die sie nicht inne hat.
- Regine Aeppli sei ohne Antrag tätig geworden (grundsätzlich entscheiden Behörden nur auf Antrag)
- Sie hat kein Protokoll und keine Akten erstellt (warum nicht?) und damit die Dokumentationspflicht verletzt
- Und Sie sei nicht in den Ausstand getreten, obwohl sie vermutlich befangen war“
Es soll nun ein Strafverfahren gegen Regine Aeppli eröffnet werden. Da Frau Aeppli Regierungsrätin ist, muss zuerst der Kantonsrat ihre Immunität aufheben. Das wird mit der Beschwerdeschrift bezweckt.
Mörgeli als moderner Winkelried
„Bananenrepublik“ Schweiz
Zum rhetorischen Schwinger holt Mörgelis Anwalt in der Beschwerde aus, als er schreibt, es gebe hinreichend Indizien, dass Regine Aeppli mit bösartiger Haltung gehandelt habe: „Ihr Vorgehen, das allen rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen spottet, kennt man sonst nur aus unter irgendwelchen Despoten leidenden Bananenreupubliken.“
Wer falsch parkiert wird gebüsst – wer Angestellte nur wegen ihrer Parteizugehörigkeit entlässt nicht?
Und zum Schluss der Beschwerdeschrift schreibt der Rechtsanwalt Dr. Manfred Küng sicher vielen Schweizer aus der Volksseele: „Wer vor dem Regierungsgebäude parkiert und mit einer Viertelstunde Verspätung zurückkehrt wird gebüsst. Wer als Gewerbetreibender irgendeinen kleinen Fehler macht, wird von der Verwaltung gemassregelt. Regierung und Verwaltung sind immer rasch zur Stelle, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bei irgend einer Gelegenheit einen kleinen Fehler machen. Die Regierung hat jetzt Gelegenheit zu zeigen, ob sich die Mitglieder auch an die Gesetze zu halten haben oder ob im Kanton Zürich nur die kleinen Fische gehenkt und die grossen unter dem Vorwand juristischer Winkelzüge laufen gelassen werden.“
Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung im Falle Mörgeli, und werden unsere Leser über den Kampf von Christoph Mörgeli um Ehre und Gerechtigkeit auf dem Laufenden halten!
Quelle: Dr. Manfred Küng
Quelle PDF: www.SOaktuell.ch
Bild: www.christoph-moergeli.ch