Bern, 16.08.2011 – Die Kostenentwicklung in der sozialen Krankenversicherung hat sich im ersten Halbjahr 2011 weiter verlangsamt. Die Gesundheitskosten stiegen gesamtschweizerisch durchschnittlich um 0,7 Prozent, wie das jüngste Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit BAG zeigt. Damit setzt sich der Trend fort, der sich bereits im ersten Quartal 2011 abzeichnete.
2010 betrug die Kostensteigerung 1,9 Prozent. Zuvor waren die Ausgaben seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 jährlich im Schnitt um 4,3 Prozent gewachsen. Die positive Entwicklung zeigt einerseits, dass die kostendämpfenden Massnahmen des Bundes greifen und wirksam sind. Andererseits wurden die Verantwortlichen im Gesundheitswesen stärker in die Pflicht genommen.
Verglichen mit dem ersten Halbjahr 2010 sanken die Kosten der Pflegeheime um 6,5 Prozent. Die Ausgaben für Medikamente gingen um 4,3 Prozent und für Spitalaufenthalte um 0,9 Prozent zurück. Demgegenüber stiegen die Kosten für die Spitex um 2,2 Prozent, für ärztliche Behandlungen um 2,7 Prozent und für Physiotherapie um 3,6 Prozent. Den grössten Zuwachs verzeichneten mit 4,6 Prozent der ambulante Spitalbereich und mit 7,7 Prozent die Labors.
Dass es gelungen ist, die Kosten relativ stabil zu halten, ist auf die Massnahmen des Bundes insbesondere im Medikamentenbereich zurückzuführen. Um die Kosten langfristig zu dämpfen, sind jedoch auch strukturelle Massnahmen und Reformen nötig, um das vorhandene Sparpotenzial im Gesundheitswesen auszuschöpfen. Dazu gehören zum Beispiel die neue Spitalfinanzierung über Fallpauschalen, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, oder die Reformvorschläge des Bundesrates, die zurzeit im Parlament hängig sind. Dabei handelt es sich einerseits um die Managed Care Vorlage, die integrierte Versorgungsnetze wie Gruppenpraxen fördern will und einen besseren Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen anstrebt, und andererseits um das Präventionsgesetz.
Mittel- und langfristig sind weitere Reformen vorgesehen wie ein nationales Krebsregister, die Einführung des elektronischen Patientendossiers oder ein nationales Institut zur Qualitätssicherung. Noch in diesem Jahr wird das Eidgenössische Departement des Innern EDI dem Bundesrat zudem das neue Aufsichtsgesetz über die soziale Krankenversicherung vorlegen.
Das BAG-Monitoring der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen basiert auf den bezahlten Rechnungen von 99 Prozent der Krankenkassen vor Abzug der Kostgenbeteiligung. Die Auswertungen erlauben eine detaillierte Sicht über die Kostenentwicklung nach Kanton und nach Kostgengruppen und werden periodisch auf dem Internet veröffentlicht.
Quelle: Generalsekretariat EDI – Bild: Fotolia