Internationale Walfangkommission (IWC): Es geht vorwärts – wenn auch in kleinen Schritten

Bern, 18.07.2011 – Die Internationale Walfangkommission (IWC) tagte vom 11. bis 14. Juli 2011 in St. Helier (Jersey). Auch an der diesjährigen Tagung hat sich keine neue Dynamik ergeben. Die Schweiz setzt sich weiter dafür ein, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden und ihre Vertreter wirken in verschiedenen Arbeitsgruppen mit.

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Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Für den kommerziellen Walfang besteht seit 1986 ein Walfangmoratorium der IWC.

Nachdem die IWC jahrelang hauptsächlich als Schaubühne für die beiden rivalisierenden Lager gedient hat, ist jeder Schritt Richtung „Normalisierung“ positiv zu würdigen. Beide Lager müssen aber eine Kompromissbereitschaft zeigen. Entsprechend ist positiv zu würdigen, dass zu den kontrovers diskutierten Änderungen zur Verfahrensordnung und den finanziellen Bestimmungen ein Kompromiss gefunden werden konnte. Zahlungen der Mitgliedschaftsbeiträge sollen zukünftig an Transparenz gewinnen und von einem Regierungskonto ausgehen. Es ist zu hoffen, dass dieser kleine Schritt es der IWC in der Zukunft erlaubt, die Diskussionen zu den eigentlichen Themen (nämlich: der Regelung des Walfangs) sachlich zu führen.

Dies ist notwendig, denn trotz Moratoriums hat sich die Zahl der getöteten Wale seit 1986 verdreifacht. Um echte Fortschritte erreichen zu können, müssen Lösungen gefunden werden, die sowohl das Ende des wissenschaftlichen Walfangs durch Japan, Walschutzgebiete aber auch die Möglichkeit eines streng kontrollierten Küstenwalfangs enthalten. Dass ein ganzer Tag mit der Frage nach einem Schutzgebiet im Südatlantik verbracht wurde und man sich am Schluss darauf geeinigt hat, diese Gespräche nächstes Jahr fortzuführen, zeigt wie schwierig der ganze Prozess ist.

Die Schweiz wird in einer kleinen Arbeitsgruppe mitwirken, die zum Ziel hat, ein Redesign des Verfahrens zur Beurteilung und Quotenerteilung des Walfangs der Indigenen zu erarbeiten. Diese Aufgabe ist wichtig, steht doch im Jahr 2012 die Erneuerung sämtlicher Quoten für diese Kategorie des Walfangs an. Zudem übernimmt die Schweiz den Vorsitz des Unterausschusses zu finanziellen Fragen.

Die Schweizer Delegation zieht damit eine positive Bilanz: Sämtliche kontroversen Fragen konnten im Konsens gelöst werden; beide Blöcke gingen jeweils Konzessionen ein, welche ein Überspringen des eigenen Schattens erforderten. Es besteht Hoffnung, dass diese Arbeitsweise beibehalten wird – was nicht nur zum Vorteil der Walfangkommission gereicht, sondern auch zum Schutz und der Erholung der bedrohten Walbestände beitragen wird.

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen

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