Volksinitiative „Schutz vor Raser“ zustande gekommen

Bern, 18.07.2011 – Die am 15. Juni 2011 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Raser» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 106 368 eingereichten Unterschriften 105 763 gültig sind.

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Raser definieren und von der Strasse verbannen

Mit einer Annahme der Volksinitiative „Schutz vor Raser“ würden jährlich ca. 1’000 gefährliche Raser von der Strasse verbannt. Die Initiative fordert, dass Raser angemessen bestraft werden, deren Führerausweise lange entzogen werden – im Wiederholungsfall lebenslänglich – und das Fahrzeug eingezogen wird.

Damit es nicht der richterlichen Willkür überlassen bleibt, zu bestimmen wer als RaserIn gilt und verurteilt wird, soll Raserei als qualifizierter Straftatbestand festgeschrieben werden.

RaserIn: Definition und Grenzwerte

  • Definition und Bestrafung von Raser: Raser sind Fahrzeuglenker, die durch verantwortungslose Tempobolzerei bewusst Verkehrsregeln verletzen und das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingehen.
  • Bestrafung von Raser , die einen Unfall mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung verursachen.
  • Einzug von Raserfahrzeugen.
  • Führerausweisentzug für mindestens zwei Jahre bei Ersttätern.
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Auflage.
  • Vorsorglicher Führerscheinentzug.

Quellen: www.raserinitiative.ch , Bundeskanzlei
Quelle Bild: Fotolia

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