Bern, 05.07.2011 – Im Jahr 2010 hat die IV in 2’250 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 2’010 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 300 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. eine Nichtsprechung einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt 220 ganze Renten eingespart werden. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 80 Mio. Franken, bei Kosten von 7,15 Mio.
Seit nunmehr drei Jahren betreiben alle IV-Stellen ein Betrugsbekämpfungs-Management und haben dabei im Jahr 2010 2’250 Dossiers an die Betrugsbekämpfungs-Spezialisten zu weiteren Abklärungen und Ermittlungen weitergeleitet. Hinzu kommen 2’060 Ermittlungen, die Ende 2009 noch nicht abgeschlossen waren. Somit waren im Jahr 2010 insgesamt 4’310 Fälle von Betrugsverdacht in Bearbeitung. In 340 dieser Fälle wurde eine Observation eingeleitet.
2’010 Fälle konnten im Jahr 2010 abgeschlossen werden, davon 160 nach einer Observation. In 300 Fällen konnte ein Betrug nachgewiesen werden, bei 40 Fällen davon auf Grund einer Observation. Dank diesem Betrugsbekämpfungs-Management werden nun umgerechnet 220 ganze Renten weniger ausbezahlt. Dies entspricht einer Ausgabenreduktion von rund 5,6 Mio. Franken pro Jahr oder hochgerechnet einer Einsparung von insgesamt rund 80 Mio. Franken (berechnet auf der Basis des durchschnittlichen Betrages einer ordentlichen IV-Rente und der Bezugsdauer bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters). Die Kosten der IV für die Betrugsbekämpfung beliefen sich auf rund 7,15 Mio. Franken. Entlastungen, die sich allenfalls auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV oder bei Invalidenrenten der zweiten Säule ergeben, sind bei den genannten Einsparungen nicht berücksichtigt. In 30 Fällen haben die IV-Stellen unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert, und in 30 Fällen wurde Strafanzeige erstattet.
Die konsequente und koordinierte Bekämpfung des Versicherungsbetrugs ist die Voraussetzung dafür, dass in der IV keine ungerechtfertigten Leistungsbezüge vorkommen und hat je länger je mehr auch eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger sowie Beitrags- und Steuerzahler Vertrauen in die korrekte Durchführung der Versicherung haben.
Im Sozialversicherungsbereich ist die Betrugsbekämpfung längstens nicht mehr nur ein Thema für die Invalidenversicherung. Nicht zuletzt auf Grund der im Zusammenhang mit der 5. IV-Revision geführten Diskussion und der Entwicklung in der IV haben die anderen Sozialversicherungen ebenfalls ihre Bemühungen in der Betrugsbekämpfung verstärkt. Im Rahmen der praktischen Erfahrungen der IV hat sich in der Folge gezeigt, dass gewisse Verfahrenspunkte für alle Sozialversicherungen gemeinsam geregelt werden sollten. Mit der IV-Revision 6b soll deshalb für dieses Thema eine einheitliche Gesetzesgrundlage im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) geschaffen werden.