Test bestanden: OECD attestiert Schweiz „bedeutender Wandel bei der Amtshilfe“

Bern – Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) hat den Länderbericht über die Schweiz verabschiedet und attestiert der Schweiz einen „bedeutenden Wandel“ bei der Amtshilfe. Damit hat die Schweiz die erste Phase der Überprüfung der Amtshilfe bestanden. Da die Schweiz erwartungsgemäss – wie zahlreiche andere Länder – nicht sämtliche notwendigen Kriterien vollständig erfüllt, empfiehlt das Global Forum eine Reihe von Massnahmen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird von der Schweiz geprüft.

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Laut dem Bericht des Global Forums hat die Schweiz eine Reihe von Kriterien vollständig erfüllt. In der Schweiz seien Buchhaltungsunterlagen für alle relevanten Rechtseinheiten vorhanden und Banken verfügten über die Informationen zur Identifikation ihrer Kontoinhaber. Positiv wertet der Bericht auch, dass bei der Amtshilfe die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und erwähnt wird, dass die Rechte sowie die Sicherheit der Betroffenen garantiert werden. Allerdings bräuchte es laut Global Forum in diesem Bereich Verbesserungen: Die Schweiz sollte in Amtshilfeverfahren angebrachte Ausnahmen zum Recht auf Benachrichtigung und auf Akteneinsicht der Betroffenen zulassen.

Global Forum empfiehlt Massnahmen zu Inhaberaktien

Laut dem Bericht kann mit den bestehenden Mechanismen nicht in allen Fällen die Identität von Inhaberaktionären festgestellt werden. Dieser Mangel der schweizerischen Gesetzgebung war ausschlaggebend für die Nichterfüllung des Kriteriums betreffend des Vorhandenseins von Informationen zur Identifikation der Eigentümerschaft aller relevanten Rechtseinheiten. Der Schweiz wird deshalb empfohlen, Massnahmen zur Identifikation sämtlicher Inhaberaktionäre zu ergreifen. Auch empfiehlt das Global Forum der Schweiz, für effektivere Möglichkeiten zur Klärung der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu sorgen, die zwar ihren Sitz im Ausland haben, aber von der Schweiz aus geführt werden.

Anstrengungen zum wirksamen Informationsaustausch werden gewürdigt

Noch nicht erfüllt hat die Schweiz das Kriterium des wirksamen Informationsaustausches, weil die gestellten Anforderungen zur Identifizierung von betroffenen Steuerpflichtigen und  Informationsinhabern (im Normalfall eine Bank) zu restriktiv sind. Auch hier ist die Schweiz auf gutem Weg. Am 13. Februar 2011 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Angabe von Name und Adresse der steuerpflichtigen Person und des Informationsinhabers künftig nicht mehr zwingend ist für die Behandlung von Amtshilfegesuchen – vorausgesetzt die Identifikation erfolgt durch andere Mittel und es handelt sich nicht um eine „Fishing-Expedition“. Da der Bundesratsbeschluss erst in den zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat behandelt wurde, aber noch nicht vom Parlament verabschiedet worden ist, wird er vom Global Forum auch noch nicht als geltende Rechtsgrundlage akzeptiert. Im Bericht wird jedoch aufgezeigt, dass die Schweiz bezüglich Identifizierung den internationalen Standard bald erfüllen wird.

Der Peer-Review-Prozess des Global Forums

Das Global Forum überprüft mittels so genannter „Peer Reviews“ die Einhaltung des Amtshilfe-Standards. Diese Überprüfung erfolgt in zwei Phasen und bisher wurden über 30 Staaten in der ersten oder in beiden Phasen überprüft. In der ersten Phase wird geprüft, ob die Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch nach dem internationalen Standard vorliegen. Gegenstand der zweiten Phase ist die Überprüfung der Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches. Die erste Phase des Peer Reviews der Schweiz begann Ende Oktober 2010. Hat ein Staat die essentiellen Elemente für einen wirksamen Informationsaustausch eingeführt, wird er zur zweiten Phase zugelassen. Für die Schweiz ist die zweite Phase für Ende 2012 vorgesehen, sofern bis dann eine bedeutende Anzahl Abkommen nach internationalem Standard genehmigt wurde. Zudem muss die Schweiz gemäss dem Prüfverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung des Berichts durch das Global Forum einen Statusbericht über die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der nicht erfüllten Kriterien vorlegen. Das Global Forum umfasst die G20-Staaten, alle OECD-Staaten sowie alle anderen Staaten, die sich zum  internationalen Standard bei der Amtshilfe bekennen.

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