Seit über zwei Jahren versuchen 11 Webhosting-Unternehmen, die durch die Stiftung SWITCH herbeigeführte Wettbewerbsnachteile zu beseitigen.
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Letzte Woche konnten sie dabei einen wichtigen Erfolg verbuchen: Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat einschneidende Massnahmen verfügt.
Die Stiftung SWITCH fungiert unter anderem als zentrale Registrierstelle (Registry) für .ch und .li Domains. Das konkrete Problem besteht nun darin, dass auf der Website switch.ch prominent für die Tochterunternehmung switchplus AG geworben wird (und nur für die Tochterunternehmung). Auf der Website switch.ch konnten früher .ch und .li Domains registriert werden, was mittlerweile aber nicht mehr möglich ist. Die Dienstleistung wurde auf die kaum bekannte Domain nic.ch ausgelagert.
Die switchplus AG bietet, nebst Domain-Diensten, auch Web- und E-Mail-Hosting an. An und für sich nichts verwerfliches, denn Konkurrenz unter den Hosting-Firmen belebt bekanntlich das Geschäft. Wenn aber auf der Website einer Stiftung mit Leistungsauftrag des Staates für ein einzelnes, gewinnorientiertes Unternehmen geworben wird, ist dies nicht in Ordnung.
Das BAKOM hat nun mit seinem Entscheid die Stiftung SWITCH dazu verpflichtet, den Wholesalepartnern die gleichen Bedingungen zu bieten. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig.