Papierlose Rechnungen boomen auch beim Bund: Elektronisch bezahlen beim Bundesamt für Kommunikation

Biel/Bienne, 04.04.2011 – Rechnungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu bezahlen, ist seit 1. April einfacher und ökologischer: BAKOM-Kundinnen und -Kunden können neu ihre Rechnung elektronisch erhalten – das

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Abtippen von Zahlungsdaten entfällt. Voraussetzung für die „E-Rechnung“ ist ein Online-Konto bei PostFinance oder einer Bank. Das BAKOM ist das erste Bundesamt, das diese Möglichkeit anbietet. Bis Ende 2012 werden alle Verwaltungsstellen des Bundes elektronische Rechnungen stellen und empfangen können.

BAKOM-Kundinnen und -Kunden, die sich für die E-Rechnung entscheiden, bezahlen papierlos über ihr Online-Konto bei einer Schweizer Bank oder bei PostFinance. Im Gegensatz zum Lastschriftverfahren (LSV) kann die E-Rechnung im Online-Banking vor der Zahlung geprüft und selber freigegeben werden. Mit dem Verzicht auf die Papierrechnung entfällt das Eintippen von Kontodaten, Betrag und Referenznummer. Die Zahlungsabwicklung wird einfacher; durch den papierlosen Rechnungsversand wird zudem die Umwelt geschont. Geschäftskunden haben die Möglichkeit, die E-Rechnung direkt in ihr Buchhaltungssystem zu übernehmen.

Dienstleistungen und Produkte des BAKOM, wie zum Beispiel Funkkonzessionen, können Kundinnen und Kunden nicht nur elektronisch bezahlen, sondern bereits seit einiger Zeit im virtuellen Schalter „BAKOM-Online“ auch elektronisch beantragen.

Das Bundesamt für Kommunikation bietet als erste Verwaltungsstelle des Bundes die elektronische Rechnung an. Das BAKOM leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie hat zum Ziel, dass die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft ihre Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Gleichzeitig sollen die Verwaltungsstellen ihre Prozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren.
Im Rahmen der E-Government-Strategie werden bis Ende 2012 fortlaufend alle Ämter für die E-Rechnung ausgerüstet. Es wird zukünftig nicht nur möglich sein, von den Bundesbehörden elektronische Rechnungen zu erhalten, sondern ihnen auch auf elektronischem Wege Rechnungen zu stellen.

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