Bund unterstützt Kantone bei der Planung von Kleinwasserkraftwerken

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien hat in der Schweiz zahlreiche Projekte für Kleinwasserkraftwerke ausgelöst. Die Kantone führen die Bewilligungs- und Konzessionsverfahren für diese teils umstrittenen Anlagen durch. Nun erhalten sie vom Bund Unterstützung. Die Bundesämter für Umwelt, Energie und Raumentwicklung haben heute eine «Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» veröffentlicht.

Gemäss Energiegesetz muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) erhöht werden. Gross- und Kleinwasserkraftwerke zusammen sollen zu diesem Ziel rund 2 Milliarden kWh (entspricht dem Strombedarf von 400’000 Haushalten) oder 37 Prozent beitragen. Die Wasserkraftanlagen, die seit 2000 in Betrieb sind oder sich im Bau befinden, tragen bereits rund zur Hälfte zu diesem Ziel bei.

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Ein Instrument zur Erreichung des im Energiegesetz festgelegten Ziels ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Massnahme hat zahlreiche neue Projekte ausgelöst, die nun von den kantonalen und kommunalen Stellen aus der Sicht Stromproduktion, Gewässerschutz und Landschaftsschutz geprüft werden müssen. Das Eidgenössische Gewässerschutzgesetz schreibt fest, dass negative Auswirkungen auf die Gewässer vermieden werden müssen. Seit dem ersten Januar 2011 enthält das Gesetz auch neue Bestimmungen zur Revitalisierung der Gewässer in der Schweiz.

Um die Kantone bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ein national möglichst einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung von Fliessgewässern und Wasserkraftprojekten zu erreichen, haben die Bundesämter für Umwelt, Energie und Raumentwicklung gemeinsam die «Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke» erarbeitet. Sie umfasst ökologische, energetische und wirtschaftliche Kriterien. Dabei werden Schutzinteressen und das Potenzial zur Energiegewinnung gegeneinander abgewogen. Daraus werden vier Kategorien zur Einteilung der Wasserläufe abgeleitet: Es wird unterschieden zwischen: «streng geschützt», «Schutz», «Nutzinteresse mit Vorbehalt» und «Nutzinteresse». Verschiedene kantonale Energie- und Gewässerschutzfachstellen waren bei der Erarbeitung der Empfehlung einbezogen.

Die Nutzung der Kleinwasserkraft ist insbesondere an Standorten mit grossem energetischen Potenzial und geringem ökologischen und landschaftlichen Wert interessant. Generell sind die Erneuerung und der Ausbau bestehender Anlagen gegenüber dem Bau neuer Anlagen vorzuziehen.

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