Bei einem Besuch des früheren US-Präsidenten Bush in der Schweiz, wären die Schweizer Behörden rechtlich verpflichtet, eine Untersuchung wegen Folter zu eröffnen und Bush dafür festzusetzen. Amnesty International hat eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat und die Bundesanwaltschaft gerichtet. Inzwischen wurde der Bush-Besuch abgesagt.
Der frühere US-Präsident wird nicht wie geplant am 12. Februar zu Besuch nach Genf kommen. Begründet wurde die Absage vom Veranstalter mit den «Kontroversen», welche der Besuch im Vorfeld ausgelöst habe. Bestritten wurde, dass eine drohende Strafuntersuchung wegen Folter Bush von seinem Schweiz-Besuch abgehalten habe.
Am 4. Februar haben die Bundesrätinnen Calmy-Rey und Sommaruga, die Bundesanwaltschaft und der Genfer Staatsanwalt dicke Post von Amnesty International erhalten. Die umfangreichen Dossiers belegen, dass die Schweiz rechtlich verpflichtet wäre, eine strafrechtliche Untersuchung gegen den früheren Präsidenten Bush zu eröffnen, falls er zu Besuch in die Schweiz kommt. Die Behörden müssten Georg W. Bush verhaften oder andere rechtliche Massnahmen ergreifen, um seine Anwesenheit für die Untersuchung zu sichern.
«Die Verantwortung des früheren US-Präsidenten Bush für Folter und Misshandlung von Gefangenen im ‚Krieg gegen den Terror’ ist ausreichend bekannt und belegt«, erklärt Manon Schick, die Pressesprecherin von Amnesty International. «Es ist nun Zeit, das dem Recht Geltung verschafft wird!»
Präsident Bush hatte 2001 das CIA-Programm autorisiert, in welchem Gefangene in geheimer Haft gefoltert und an Folterstaaten ausgeliefert wurden. In seinen Memoiren hat sich George W. Bush überdies freimütig dazu bekannt, persönlich Foltermethoden wie Waterboarding angeordnet zu haben.
Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen
Amnesty International fordert von den USA seit sechs Jahren, dass die Verantwortlichen für Folter juristisch zur Rechenschaft gezogen – ohne Erfolg. «Da die US-Behörden bis jetzt gescheitert sind, Präsident Bush vor Gericht zu bringen, muss nun die internationale Gemeinschaft aktiv werden», fordert Salil Shetty, Generalsekretär von Amnesty International.
Bei einem Schweiz-Besuch von Bush, wären die Behörden laut Amnesty International zwingend dazu verpflichtet:
- eine strafrechtliche Untersuchung gegen Bush zu eröffnen;
- Bush zu verhaften oder anderswie seine Präsenz für das Verfahren zu sichern;
- oder den Fall an die Strafbehörden eines anderen Landes zu übergeben, in welchem eine Untersuchung gegen Bush eröffnet wird.
Internationale Verpflichtung, Folter zu ahnden
Die Verpflichtungen der Schweiz ergeben sich sowohl durch internationale Konventionen, welche die Schweiz ratifiziert hat, als auch durch das nationale Strafrecht. Rechtlich gebunden in dieser Frage ist die Schweiz insbesondere durch die Antifolter-Konvention der UNO sowie durch die entsprechenden Bestimmungen im Schweizer Strafgesetzbuch.
«In welches Land Präsident Bush auch reisen möchte, er wird immer fürchten müssen, dass er strafrechtlich verfolgt wird wegen seiner Verantwortung für Folter. Dieses Risiko besteht insbesondere in den 147 Ländern, welche die Antifolter-Konvention der UNO ratifiziert haben», erklärt Manon Schick von Amnesty.
Quelle und weitere Informationen: www.amnesty.ch
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