Bern, 19.01.2011 – Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2011 den Kredit für Zulagen in der Milchwirtschaft auf 292 Mio. Franken festgelegt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 19. Januar 2011 entschieden, die auf den 1. Januar 2011 beschlossene Senkung der Zulage für verkäste Milch rückgängig zu machen.
Nach dem Beschluss des Parlaments zum Voranschlag 2011 stehen für das laufende Jahr 45 Mio. Franken mehr Mittel für Zulagen in der Milchwirtschaft zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der geschätzten Käseproduktion hat der Bundesrat deshalb die Zulage für verkäste Milch rückwirkend auf den 1. Januar 2011 wieder auf 15 Rp./kg festgelegt, nachdem er im Oktober 2010 eine Reduktion um 3 Rp./kg beschlossen hatte. Die Höhe dieser Zulage bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.