Bern, 22.12.2010 – Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Familienzulagen bezogen werden können. Nachdem die nötigen gesetzlichen Grundlagen am 15. Oktober 2010 in Kraft getreten und die technischen Voraussetzungen geschaffen worden sind, wird das Familienzulagenregister am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen.
Über einen beschränkten Zugang über Internet können Eltern und Arbeitgebende überprüfen, ob und über welche Familienausgleichskasse für ein Kind bereits Zulagen bezogen werden.
Im Register sind die Informationen über Familienzulagen zentralisiert, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden. Sein Zweck ist primär mit Transparenz zu verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden. Im Weiteren soll es den Durchführungsstellen den Vollzug des Familienzulagengesetzes (FamZG) erleichtern und dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle dienen. Das Familienzulagenregister wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt und vom Bund finanziert.
Aktueller Stand dank geregeltem Datenaustausch
Gemäss aktueller Schätzung der Anzahl Kinder, für die eine Kinder- oder Ausbildungszulage ausgerichtet wird, werden im Familienzulagenregister rund 1,7 Mio. Kinder und Jugendliche registriert sein. Die Durchführungsstellen der Familienzulagen (rund 200 Familienausgleichs-, 35 Arbeitslosen- und 79 AHV-Ausgleichskassen) sind zum Datenaustausch mit dem Familienzulagenregister verpflichtet. Um die Vollständigkeit und die Tagesaktualität des Registers zu gewährleisten, müssen sie eine neue Familienzulage oder eine Änderung innerhalb eines Arbeitstages ans Register melden (z.B. Ende der Ausbildung einer/s Jugendlichen, womit der Anspruch auf Familienzulagen endet). Das Bundesamt für Sozialversicherungen sorgt für die Einhaltung der Meldepflicht.
Beschränkter Zugang z.B. für getrennt lebende Eltern
Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen und deren Aufsichtsbehörden. Die Öffentlichkeit hat über Internet einen beschränkten Zugang zum Register. Für die Abfrage, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, müssen die Versichertennummer der AHV und das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden. Diese Abfragemöglichkeit erfüllt ein sozialpolitisches Anliegen: Es kommt immer wieder vor, dass der anspruchsberechtigte Elternteil die Familienzulage nicht an den Elternteil weiterleitet, bei dem das Kind lebt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre, oder dass Eltern die Familienzulagen nicht für die Bedürfnisse ihrer Kinder verwenden. In diesen Fällen wird die Internetabfrage den betroffenen Elternteilen und mündigen Kindern erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen.
Auswertung des neuen Registers
Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird das Familienzulagenregister insbesondere in Bezug auf sein primäres Ziel – die Verhinderung des Mehrfachbezugs von Familienzulagen – mittels Umfrage bei den Durchführungsstellen analysieren. Erste Anhaltspunkte soll eine Erhebung der ersten drei Betriebsmonate Ende April 2011 liefern. Eine Halbjahresbilanz wird im Herbst 2011 gezogen und eine Bilanz für das erste Betriebsjahr im Februar 2012.