Bern, 01.10.2010 – Das Bewilligungsverfahren für Sonntags- und Nachtfahrten wird neu geregelt und gleichzeitig vereinfacht. Für bestimmte Waren wie Lebensmittel müssen keine Bewilligungen mehr beantragt werden.
Die Anzahl der Nacht- und Sonntagsfahrten wird dadurch nicht erhöht. Der Aufwand für Unternehmer und Verwaltung nimmt dagegen ab. Der Bundesrat hat heute die Verkehrsregelverordnung entsprechend angepasst. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bundesamt für Strassen ASTRA