Viagra gibts in der Schweiz ab 2020 rezeptfrei in der Apotheke – Bundesamt hebt Rezeptpflicht auf

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Freude herrscht in Schweizer Betten: Mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung bestimmter Erkrankungen können in Zukunft auf Rat des Apothekers direkt in der Apotheke abgegeben werden und brauchen kein umständliches Arztrezept mehr. So zum Beispiel auch das Potenzmittel Viagra, das zu 4 Tabletten a 25g neuerdings ohne Rezept direkt in der Apotheke gekauft werden kann. Der Apotheker ist bloss angewiesen auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aktiv hinzuweisen. Damit ist nun in der Schweiz Viagra, und seine vielen Generika mit dem Wirkstoff "Sildenafil", rezeptfrei erhältlich. Bestimmt eine Vereinfachung und eine Hilfe für viele Paare.

Schweizer Apotheker dürfen ab April 2020 einige vorher verschreibungspflichtige Medikamente wie Viagra ohne Rezept abgeben

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Empfehlungen der Expertengruppe angenommen, die mit der periodischen Prüfung der Arzneimittel, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, beauftragt ist.

Seit 2019, als die neuen Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) in Kraft traten, können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Damit sollen die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit bestimmten harmlosen Erkrankungen verstärkt werden. Eine Expertengruppe gibt dem EDI Empfehlungen dazu ab, welche Erkrankungen Apothekerinnen und Apotheker behandeln können und welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel sie direkt abgeben dürfen.

Medikamente gegen Heuschnupfen und Potenzstörungen: Viagra ist ab April 2020 rezeptfrei in der Schweiz erhältlich

Die Liste der betroffenen Arzneimittel umfasste bisher Präparate zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), Verdauungsstörungen (Magengeschwüre, Verstopfung usw.) und Atemwegsbeschwerden (Bronchospasmen). Neu enthält sie zudem Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen sowie Medikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen und gynäkologischen Beschwerden. Insgesamt stehen rund 200 Arzneimittel, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, auf der Liste.

Die aktuelle Liste der Indikationen und entsprechenden Arzneimittel ist in Anhang 2 der Arzneimittelverordnung (VAM) und auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden. Sie können Sie auch hier ansehen: 

Liste der Arzneimittel, April 2020

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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