Noch besser: Das Samsung Galaxy S6 Edge lässt sich ganz ohne Kabel aufladen
Ab Sommer 2017 werden alle auf dem Schweizer und auf dem Europäischen Markt vertriebenen Mobiltelefone mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein. Der Bundesrat hat heute die Revision zweier Verordnungen über Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte verabschiedet. Ziel ist es, die technischen Anforderungen in der Schweiz mit denjenigen der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren und die Menge an Elektroschrott zu reduzieren.
Um die verschiedenen Vorschriften für die diversen Produkte und insbesondere die Fernmeldeanlagen und elektrischen Geräte zu vereinheitlichen, hat der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2) sowie der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV; SR 734.5) genehmigt. Auch die europäische Gesetzgebung wird ebenfalls in diesem Sinn angepasst.
Einheitliches Ladegerät für alle mobilen Geräte
Die Vereinheitlichungsbemühungen wurden in den neuen gesetzlichen Grundlagen konkretisiert und betreffen unter anderem Mobiltelefone und andere mobile Geräte, die bis spätestens Mitte 2017 mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein müssen. Durch diese Massnahme wird es weniger Ladegeräte und somit weniger Elektroschrott geben. Welcher der vielen Standards verwendet werden soll, ist noch unklar und wurde vom Bundesrat nicht beschlossen. Apple verwendet Lightning Anschlüsse, die restlichen Anbieter Mini-USB und MIcro-USB Anschlüsse. Auch drahtloses Laden per Standard "Qi" wird bereits von einigen Smartphone-Herstellern, ausser Apple, angeboten, das dann überhaupt keinen direkten Anschluss am Smartphone benötigt.
Konsument sollen einfacher Kundendienst erreichen können
Darüber hinaus werden die für Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte geltenden Vorschriften harmonisiert und die Zuständigkeiten klarer aufgeteilt. So werden die Herstellerinnen, Importeurinnen und Verkäuferinnen einfacher garantieren können, dass die in Verkehr gebrachten Produkte regelkonform sind. Ebenfalls vereinfacht wird die Überwachung, da die Angaben zur Rückverfolgbarkeit der Produkte präzisiert worden sind. Und auch die Konsumentinnen und Konsumenten wurden nicht vergessen: Neu müssen die Adressen, über die die Herstellerin und die Importeurin kontaktiert werden können, zwingend dem Produkt beigefügt werden. Bei Funkanlagen müssen neben allfälligen Nutzungsbeschränkungen auch die Leistungen und die verwendeten Frequenzen aufgeführt werden.
Neue Regelung ab 13. Juni 2016
Die Totalrevision der Verordnung über Fernmeldeanlagen wird am 13. Juni 2016 in Kraft treten. Es ist eine Übergangsphase von einem Jahr vorgesehen, damit sich der Markt an die neuen Regeln anpassen kann. Die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeitwird am 20. April 2016 in Kraft treten. Diese beiden Daten entsprechen jenen, die für die Änderung der entsprechenden Gesetzgebungen der EU-Länder festgelegt worden sind.
Quelle: Der Bundesrat
Bild: © Samsung