Cannabis: Nicht nur berauschende sondern auch heilsame Pflanze © tbachner Wikimedia
Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanzierte Studie hat die medizinische Anwendung von Cannabis untersucht und kam zu durchaus positiven Ergebnissen. So entfaltet Canabis in vielen Anwendungsgebieten wertvolle, schmerzlindernde Wirkung. Das BAG attestiert Canabis ein grosses Heilmittelpotenzial:
Ausnahebewilligungen für den Konsum von Canabis
Noch ist der generelle Konsum von Cannabis in der Schweiz verboten, einen Joint zu rauchen oder ein Stück Haschkuchen zu schlemmen ist im Gegensatz zu immer mehr Staaten auf der Welt in der Schweiz noch illegal. Für eine beschränkte medizinische Anwendung kann das BAG jedoch heute schon Ausnahmebewilligungen erteilen. Um solche Ausnahmebewilligungen noch zielgerichteter ausstellen zu können, hat das BAG eine systematische Übersicht über die positiven wie auch negativen Auswirkungen des medizinischen Gebrauchs von Cannabis in Auftrag gegeben.
Canabis wirksam in vielen Fällen
Für diese Metastudie wurden 79 klinische Studien mit insgesamt über 6000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersucht und statistisch analysiert. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Einnahme von Cannabis mit einer Linderung von vielerlei Symptomen einhergeht. Gute Belege bestehen für die Wirksamkeit von Cannabis zum Beispiel bei der Behandlung von chronischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen sowie bei Muskelkrämpfen infolge Multipler Sklerose. Auch bei Übelkeit als Nebenwirkung einer Chemotherapie, bei Gewichtsverlust von Aidskranken, bei Schlafstörungen sowie dem Tourette-Syndrom zeigten sich positive Auswirkungen. Auch die Nebenwirkungen halten sich in Grenzen, als kurzfristig auftretende Nebenwirkungen wurden Symptome wie Mundtrockenheit, Müdigkeit, Übelkeit oder Schläfrigkeit festgestellt.
BAG attestiert Canabis vielversprechendes Potenzial
Die Studienergebnisse zeigen insgesamt ein vielversprechendes Heilmittelpotenzial von Cannabis. Das BAG wird sie bei der künftigen Vergabe von Ausnahmebewilligungen einfliessen lassen.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG