Google-Auto parkiert in Seuzach © HappyTimes
Ein mutiger Spanier hat gestern Suchmaschinenriese Google in die Knie gezwungen. Google muss gemäss eines am Dienstag gesprochenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Links auf sensible Daten aus seiner Ergebnisliste streichen, wenn das Unternehmen dazu aufgefordert wird. Das Urteil hat eine wegweisende Bedeutung und düfte eine Lawine von Löschungsanträgen an Google lostreten und die Rechte der Benutzer im Internet stärken.
Bitte um Änderung der Google-Resultate zulässig
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs argumentieren ihr überraschendes Urteil damit, dass sich das gesprochene Recht aus der EU-Datenschutzrichtlinie ableitet und der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich zeichnet. Ein betroffener Nutzer könne sich künftig mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse direkt an Google oder andere zuständige Stellen wenden. Es ist anzunehmen, dass Google die EU-Regelung auch in der Schweiz umsetzen muss.
Olé! Mutiger Spanier zwingt Gigant Google in die Knie
Gegen die nicht vorhandene Einspruchslösung hatte ein Spanier geklagt. Dieser hatte sich dagegen gewehrt, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor rund 15 Jahren in den Suchtreffern anzeigt. Gegen den Betreiber der Webseite selbst, einen spanischen Zeitungsverleger, kam der Ex-Schuldner allerdings gerichtlich nicht an, also gelangte er an den Europäischen Gerichtshof.
Der spanische Zeitungsverleger hat mit der Weigerung den alten Artikel nach 15 Jahren zu löschen Google nun einen schönen Bärendienst erwiesen, doch die Nutzer dürfte das Urteil sehr freuen.
Im Vorfeld äusserst geringe Chance eingräumt
Die Chance, dass der Spanier mit seiner Klage durchkommen würde, wurde im Vorfeld als äusserst gering eingeschätzt. Diese Einschätzung hat sich nun als falsch erwiesen. Der Europäische Gerichtshof gab dem kleinen Kläger recht und auferlegte Google die Pflicht, Daten auf Antrag löschen zu müssen.
Es gibt doch ein „Recht auf Vergessen“ im Internet
Im Sommer 2013 noch hatte der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen dem verärgerten Spanier in einem Rechtsgutachten eine Absage erteilt. Als Begründung führte er an, dass die derzeit geltende EU-Datenschutzrichtlinie kein allgemeines „Recht auf Vergessenwerden“ enthalte.
Das sah der Europäische Gerichtshof gestern aber anders. Offenbar gibt es nun doch auch im Internet ein „Recht auf Vergessen“.
Hauptproblem: Google ist zu gross
Hauptproblem ist wieder einmal gar nicht so sehr die Sammel- und Speicherwut von Google, als mehr seine defacto Monopolstellung als Suchmaschine. Die enorme Verbreitung macht die ausgespuckten Resultate und deren Reihenfolge lebenswichtig für Firmen aber auch für den Ruf von Privatpersonen.
Google Kritik
Durch diese Übermachtsstellung werden immer mehr Stimmen gegen die schiere Grösse von Google laut. Wie zum Beispiel Ringier-CEO Marc Walder, der am SwissmediaForum 2014 die Marktmacht von Google kritisierte und anmerkte, noch nie habe in einer Industrie ein Unternehmen eine derartige Dominanz gehabt.
Alternativen zu Google
Eigentlich ja hätten es die Benutzer als kleine Davide selber in der Hand, den Riesen Goliath, äh, Google, von einem Tag auf den nächsten zu Fall zu bringen, indem sie selber eine andere Suchmaschine verwenden:
Hier eine kleine Auswahl an anderen Suchmaschinen als Google:
Google-Konkurrent Bing: Es gibt auch optisch schöne Suchmaschinen
Quellen: Pressetext.com, Presseportal.ch
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