Wenn Ausländer Geld in der sicheren Schweiz deponieren, werden von den Zinsen, die sie auf den Guthaben erhalten, 35% weggenommen und dem Herkunftsland des Besitzers ausbezahlt. Die Schweiz hat durch diese Umverteilung letztes Jahr 615,4 Millionen Franken für EU-Staaten gesammelt und ihnen nun 461,6 ausbezahlt – denn, es ist wie im Casino, die Bank gewinnt am Schluss immer: Die Schweiz hat für sich 153,8 Millionen Franken zurückbehalten!
Der Bruttoertrag aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU Steuerpflichtigen in der Schweiz für das Steuerjahr 2012 beträgt 615,4 Millionen
Franken. Im Vorjahr waren es 506,5 Millionen Franken.
Ein Teil der Zinsen von Ausländer werden zurückgehalten
Gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Union (EU), das seit 1. Juli 2005 in Kraft ist, wurde ab 1. Juli 2008 ein Steuerrückbehalt von 20 Prozent erhoben, und seit 1. Juli 2011 gilt der Höchstsatz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten. 25 Prozent verbleiben der Eidgenossenschaft, wovon 10 Prozent den Kantonen zustehen. Die Schweiz zahlt also den EU-Staaten 461,6 Millionen Franken Steuern von Zinsguthaben aus – 153,8 Millionen behält sie für sich.
Die Zahlungsfrist für die im Laufe des letzten Jahres von den schweizerischen Zahlstellen einbehaltenen EU-Steuerrückbehalten auf Zinszahlungen zu Lasten von natürlichen Personen, die in EU-Mitgliedstaaten wohnen, lief am 31. März 2013 ab. Der Bruttoertrag teilt sich wie folgt auf: An die EU-Mitgliedstaaten werden 461,6 Millionen überwiesen, der Anteil der Schweiz beträgt 153,8 Millionen Franken. Davon gehen 138,5 Millionen Franken an den Bund und 15,3 Millionen Franken an die Kantone.
Das Abkommen sieht vor, dass die Empfänger von Zinszahlungen zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Insgesamt gingen für 2012 rund 61’000 Meldungen ein.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement
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