IWF-Länderexamen: Die Schweiz hat die Krise gut gemeistert

Bern, 23.03.2010 – Die Schweiz hat im internationalen Vergleich die globale Finanz- und Wirtschaftskrise gut gemeistert. Die solide Lage der öffentlichen Finanzen bot Freiraum für Stabilisierungsmassnahmen. Der geldpolitische Kurs der SNB sowie die von der FINMA getroffenen Massnahmen werden vom IWF als angemessen beurteilt. Der Ausstieg aus der krisenbedingten Expansionspolitik ist schrittweise und unter Rücksichtnahme auf die verbleibenden gesamtwirtschaftlichen Risiken vorzunehmen.

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Die regelmässige Beurteilung der Wirtschafts- und Finanzlage seiner Mitgliedstaaten ist ein Kernelement der wirtschaftspolitischen Überwachungstätigkeit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Vom 15. bis 23. März 2010 hat eine Delegation des IWF das jährliche Länderexamen mit der Schweiz durchgeführt.

Trotz des deutlichen Einbruchs bis zur zweiten Jahreshälfte 2009 hat die Schweiz den globalen Abschwung verhältnismässig gut überstanden. Für das laufende Jahr rechnen die Ökonomen des IWF mit einem Wachstum von etwa 1.5 Prozent. In der kurzen Frist rät der IWF zu einer allmählichen Rückführung expansionistischer Wirtschaftspolitik. Mittelfristig sind die Wachstumsaussichten mit Unsicherheiten behaftet. Diese liegen vor allem im Finanzsektor und in einer zu erwartenden Entwicklung der Einwanderung begründet.

Angemessene Geldpolitik

Die von der Schweizerischen Nationalbank über das vergangene Jahr verfolgte Geldpolitik war in der Einschätzung des Währungsfonds angemessen. Insbesondere stabilisierten die seit März 2009 umgesetzten Massnahmen – der Zukauf von Schweizerfranken-Obligationen, die Verlängerung der Repo-Laufzeiten sowie die Interventionen am Devisenmarkt – die geldpolitische Lage in einer schwierigen Phase der Aufwertung. Vorausblickend sollten die Leitzinsen nach Ansicht des IWF nicht verfrüht erhöht werden. Der Inflationsdruck wird auf Grund unausgelasteter Kapazitäten und der Aufwertung des Frankens als niedrig erachtet. Zudem ortet der Währungsfonds gegenwärtig keine Lockerung in der Kreditvergabepolitik von Finanzinstituten.

Solide öffentliche Finanzen

Der solide öffentliche Haushalt bot einen angemessenen Raum für die Umsetzung konjunkturpolitischer Stabilisierungsmassnahmen. Die Konsolidierung der Bundesfinanzen sollte nach Meinung des IWF nicht über die Vorgaben der Schuldenbremse hinausgehen. Hierzu wird es nötig sein, mögliche strukturelle Änderungen auf der Einnahmenseite – insbesondere bei der Verrechnungssteuer – frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig erinnert der Währungsfonds an die bedeutenden Herausforderungen, welche auf Grund der demografischen Entwicklung für die Sicherung der langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte bestehen.

Unterstützung für Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität

Der IWF unterstützt die bereits im November 2008 eingeführten strengeren Eigenkapitalanforderungen für die beiden schweizerischen Grossbanken, wie auch die Ausdehnung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Finanzmark-taufsicht und deren verstärkte Ausrichtung auf Corporate governance und Risikomanagement. Aufgrund der Grösse des Finanzplatzes sollten Anforderungen an Kapitalunterlegung und Liquidität nach Ansicht des IWF weiterhin über internationale Standards hinausgehen. Gleichzeitig unterstützt der Währungsfonds die weitere Klärung der Rollenteilung zwischen der SNB und der FINMA. Nach Ansicht des IWF werden Massnahmen zur Reduktion der volkwirtschaftlichen Risiken von grossen Finanzinstitutionen sowohl der Gesamtwirtschaft dienen und das Ansehen des Finanzsektors stärken.

Angesichts der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Sicherung der Bankeinlagen empfiehlt der Währungsfonds, die im November 2008 vom Bundesrat beschlossenen Sofortmassnahmen zur Verbesserung des Einlegerschutzes durch Überführung ins ordentliche Recht über das Ende des laufenden Jahres hinaus beizubehalten.

Die alljährliche Prüfung der schweizerischen Wirtschaftspolitik ist eine Pflicht, die sich aus der Mitgliedschaft der Schweiz im Währungsfonds ergibt. Die Delegation des IWF trifft sich jeweils mit der Bundesverwaltung, der FINMA, der SNB sowie mit Mitgliedern der Eidgenössischen Räte und Vertretern der Privatwirtschaft.

 

Eidgenössisches Finanzdepartement