Das Grabrelief aus dem 7. Jahrhundert vor Christus
Bern – Gestern wurde im Bundesamt für Kultur in Bern ein bedeutendes Grabrelief aus dem 7. Jahrhundert vor Christus an die italienische Botschaft übergeben. Das Grabrelief befand sich bis anhin in einer Schweizer Privatsammlung.
Im Rahmen eines offiziellen Anlasses wurde dem Geschäftsträger der Italienischen Botschaft in der Schweiz ein antikes Grabrelief übergeben. Die auf Wunsch des Eigentümers vorgenommene freiwillige Übergabe fand im Bundesamt für Kultur im Beisein des Direktors Jean-Frédéric Jauslin statt.
Daunisches Grabrelief aus dem 7. Jahrhundert vor Christus
Beim Kulturgut handelt es sich um einen Teil eines bedeutenden daunischen Grabreliefs aus Kalkstein, welches aus dem 7. Jahrhundert vor Christus stammt. Es entspricht einem ausschliesslich in Apulien bekannten Typus und kann daher dieser Region zugeordnet werden. Auf dem Grabrelief sind auf Vorder- und Rückseite Jagd- und Kriegsszenen abgebildet.
Grabrelief gesetzteswidrig in der Schweiz?
Das Grabrelief wurde dem Archäologischen Institut der UZH als Schenkung angeboten. Das Archäologische Institut der UZH handelte gemäss den ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM, wonach bei einem Erwerb von archäologischen Kulturgütern jede Anstrengung unternommen werden muss, um sicherzustellen, dass die als Geschenk angebotenen Objekte „nicht gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem dritten Land ausgeführt“ wurden.
Italiens Kulturgüter von Plünderungen bedroht
Archäologische Kulturgüter sind in Italien besonders von Plünderungen bedroht und seit 1909 gesetzlich geschützt. In der Schweiz sind Altertumsfunde seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches 1912 besonders geschützt und gehören dem Kanton, in dem sie gefunden werden. Sodann sieht das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) eine Strafsanktion für den Fall der rechtswidrigen Übertragung von Kulturgut vor.
Die Schweiz hat mit Italien seit 2008 eine bilaterale Vereinbarung, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen und die direkte Zusammenarbeit zu erleichtern.
Bürge: „Erwerb kann nicht mehr genau eruiert werden“
Martin Bürge, Kurator der Archäologischen Sammlung an der Universität Zürich, zur Frage, wie denn das Grabrelief einst in die Schweiz gelangte: „Die genauen Umstände des Erwerbs durch den Sammler können aufgrund der nicht erhaltenen Dokumentation nicht mehr genau eruiert werden. Auf jeden Fall ist das Stück über den Antikenhandel in die Privatsammlung gelangt, wahrscheinlich gegen Ende der 1960er Jahre“, erläutert Bürge gegenüber HappyTimes.
Quelle und Bild: Bundesamt für Kultur