Eine aktuelle Studie des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zeigt, dass sich eine Aufwertung des Frankens zu 40% in einer Vergünstigung der Importpreise niederschlägt.
Die Abklärungen, welche Bundesrat Johann Schneider-Ammann Anfang Jahr anlässlich der Diskussionen um die Frankenstärke veranlasst hat, sollen Antworten auf zwei Fragen liefern: Erstens wird untersucht, ob die Importpreise auf den tieferen Kurs der Auslandwährung reagieren. Zweitens soll Klarheit gewonnen werden, inwieweit Firmen beim Import erzielte Einkaufsvorteile aufgrund der Frankenstärke an die Endverbraucher weitergeben.
Die Studie zeigt, dass sich gemessen am Importpreisindex eine Aufwertung des Frankens nach 3 bis 4 Quartalen zu 40% in einer Vergünstigung der Importe niedergeschlagen hat.
Allerdings werden die Einkaufsvorteile je nach Güterkategorie unterschiedlich weitergegeben: Bei Textilien und Bekleidung, Gummi- und Kunststoffprodukten, Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Möbeln reagierten die Importpreise bis Juni 2011 wenig auf die Aufwertung.
Ebenfalls war die Reaktion bei Nahrungsmitteln und Getränken, Leder/Lederwaren/Schuhen, elektronischem Equipment, chemischen und pharmazeutischen Produkten sowie Maschinen eher schwach.
Bei einer Reihe von Importgütern könnte eine stärkere Anpassung mit Zeitverzug noch erfolgen, so etwa bei den Maschinen. Gut oder relativ gut wurden die Einkaufsvorteile bei Erdöl und Erdgas, Mineralölprodukten, Metallen, Metallhalbzeug, Papierprodukten, Holzprodukten und Glas/Keramik/Betonprodukten weitergegeben.
Verdacht: Verbilligung der Importe werden unvollständig weitergegeben
Ebenfalls haben die Preisunterschiede gegenüber Deutschland über ein Jahr betrachtet um gegen 15% zugenommen, d.h. fast im Umfang der zeitgleichen Wechselkursveränderung. Die Zunahme ist überraschenderweise auch bei den Güterkategorien mit einem hohen Anteil importierter Produkte festzustellen. Dies lässt aus Sicht des EVD den Schluss zu, dass die Verbilligung der Importe – soweit es überhaupt zu einer solchen kommt – dann gleichfalls nur unvollständig weitergegeben wird.
Bundesrat ergreift Massnahmen
Der Bundesrat hat am 17. August 2011 verschiedene Massnahmen zugunsten der Endkunden ergriffen. Erstens wurden die Preisüberwachung und die Wettbewerbskommission mit je vier zusätzlichen Stellen bis Ende 2013 personell verstärkt, damit sie ihre bestehenden rechtlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen können.
Zweitens wurden zusätzliche Mittel für eine verbesserte Konsumenteninformation (je Fr. 0.5 Mio. für 2012 und 2013) gesprochen, verbunden mit einer zusätzlichen Stelle im Büro für Konsumentenfragen. Weiter hat der Bundesrat eine Revision des Artikels 5 des Kartellgesetzes eingeleitet. Diese soll namentlich die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche auf Querlieferungen in Händlernetzen wesentlich vereinfachen.
Weitergabe von Einkaufsvorteilen wir weiter beobachtet
Die Weitergabe der Einkaufsvorteile ist ein Prozess, der mehrere Quartale dauert. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat deshalb das SECO beauftragt, die Transparenzstudie weiterzuführen und zu vertiefen.