Ein 55-jähriger Mann fuhr mit seinem Boot in der Silvesternacht auf dem Zürichsee in der Schweiz etwas angesäuselt nach Hause, als er nur einen Moment lang seine müden Augen schliessen wollte.
Vielleicht einen Augenblick zu lang, denn er öffnete die Augen erst wieder, als sein Motorboot mit einem Knall in eine Hafenmauer bei Uerikon donnerte und er im hohen Bogen in den eisig kalten See geschleudert wurde.
Vermutlich auf einen Schlag wieder wach und nüchtern, konnte er sich zum Glück unverletzt ans Ufer retten. Am Boot entstand nur geringer Sachschaden, die Mauer hatte das Unglück unversehrt überstanden. Die herbei eilende Seepolizei Zürich ordnete aber eine Blutprobe an.
Denn wie André Graf, Chef Kommissariat Wasserschutzpolizei Zürich, auf Anfrage von HappyTimes erläutert, darf auch auf dem Wasser nicht bodenlos gebechert werden, obwohl keine verbindliche Promillegrenze auf Gewässern besteht:
„Eine eigentliche Promillegrenze ist auf dem Wasser im Gegensatz zur Strasse nicht festgeschrieben. Jedoch orientieren sich die Gerichte bei der Frage nach der Fähigkeit zum Führen eines Schiffes wegen Angetrunkenheit an der aus dem Strassenverkehrsgesetz bekannten 0,8 Promille-Grenze. Die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich rapportiert somit ab einem festgestellten Alkoholgehalt von 0,8 Promille an die zuständige Strafuntersuchungsbehörde.“ Eine Geldbusse bis zu 180 Tagessätzen kann hier drohen. „Parallel dazu wird wie beim Fahren in angetrunkenem Zustand auf der Strasse, die „Strassenverkehrsamt-Abteilung Administrativmassnahmen“ aktiv, die einen allfälligen Entzug des Schiffsführerausweises prüft“, erläutert Graf weiter gegenüber HappyTimes.
Also auch auf See-Strassen gilt: ein Glas ist genug! Sonst sollte man sich besser ein wenig in die Koje legen.