28.04.2011 Am 27. April 2011 wurde ein innerpalästinensischen Versöhnungs-Abkommen angekündigt. Ägypten hat massgeblich zum Abschluss dieses Abkommens beigetragen. Die innerpalästinensische Versöhnung war eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung des rechtmässigen Strebens Palästinas nach Selbstbestimmung.
Dieses Versöhnungsabkommen entspricht den Erwartungen der palästinensischen Bevölkerung und muss zur Förderung der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte auf dem gesamten palästinensischen Gebiet beitragen. Es muss aber auch die palästinensischen Behörden im Hinblick auf die Schaffung eines palästinensischen Staates stärken.
Nun sollen möglichst rasch folgende Schritte eingeleitet werden müssen: Vereinbarung einer dauerhaften Waffenruhe, Aufhebung der Blockade des Gazastreifens und Unterzeichnung eines Abkommens über die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Shalit. Sie ruft alle Parteien zur engen Zusammenarbeit mit dem Nahost-Quartett auf, damit eine auf dem Völkerrecht, auf den einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats (Resolutionen 242, 338 und 1515) und auf dem Grundsatz «Land for Peace» gründende globale Verhandlungslösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zustande kommt.
Im Rahmen der Genfer Initiative wurde eine Zwei-Staaten-Lösung, die auf dem Modellvertrag beruht, von den Vertreterinnen und Vertretern der israelischen und der palästinensischen Zivilgesellschaft ausgearbeitete. Sie hat 2010 ein Vorgehen zur Regelung des Zugangs zum Gazastreifen vorgeschlagen, das den Sicherheitsinteressen Israels Rechnung trägt.
Das humanitäre Völkerrecht soll vollumgänglich respektiert werden.
Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten