Massnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen im Departement des Innern (EDI)

Bern, 02.02.2011 – Bundesrat Didier Burkhalter hat den Bundesrat über die vom Eidgenössischen Departement des Inneren getroffenen Massnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen im EDI informiert. In einem Bericht führt das Departement aus, mit welchen Massnahmen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Berufsalltag erreicht wird.

Im Rahmen der 6. IV-Revision sieht die Invalidenversicherung vor, zwischen 2012 – 2017 zusätzlich zu den üblichen Rentenprüfungen rund 17 000 Renten zu prüfen und zu versuchen, eingliederungsfähige Versicherte in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Dafür benötigt sie von den Arbeitgebern einerseits die Bereitschaft, Trainingsplätze für die berufliche Integration zur Verfügung zu stellen, und andererseits die Bereitschaft, eingliederungsfähige Rentner/-innen nach erfolgreichem Training auf ordentliche Arbeitsplätze anzustellen.

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Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe abgeklärt, wie über  die bestehenden Massnahmen hinaus die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen beim EDI noch stärker gefördert werden kann, insbesondere durch eine Orientierung am Grundsatz „First place – then train“. Das EDI beschäftigt bereits heute Menschen mit Behinderungen: zurzeit sind dies 39 Mitarbeitende (Personalbestand EDI: 2 445/Stand 1. Januar 2011).

Voraussetzung einer erfolgreichen Umsetzung ist das Engagement der Verwaltungseinheiten. Im Rahmen der Zielvereinbarungsprozesse (PEG) werden mit der Amtsdirektorin und den Amtsdirektoren des EDI  Ziele für die berufliche Integration vereinbart. Bis Ende Jahr sollen erste konkrete Ergebnisse der Umsetzung vorliegen.
Der Bericht der EDI-Arbeitsgruppe ist auf der Homepage des EDI abrufbar.

Eidgenössisches Departement des Innern
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