Das Bundesgericht in Lausanne
Bern, 18.10.2012 – Der Bundesrat teilt heute in einer Medienmitteilung mit, dass Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts ihr Amt ab dem 1. Dezember 2012 künftig bis im Alter von 68 Jahren ausüben dürfen.
Da werden die Richter bestimmt im Quadrat springen vor Freude ab dieser Botschaft, mussten die Ärmsten doch bis anhin mit 65 aufhören zu arbeiten und quälten sich wohl mit Langeweile zu Hause, statt im lustigen Alltag im Gericht aufzugehen. Nun dürfen sie also noch eine dreijährige „Euer-Ehren-Runde“ drehen, bevor dann aber doch endgültig Schluss ist.
Also darf zukünftig doch keine 104-jährige Richterin über die hypothetische Schadenersatzklage eines Plug-In-Hybrid-Autobesitzers entscheiden, dessen Gefährt durch die LTE-Verbindung seines Smartphones beim Laden gestört wurde („Plug-In wer? LTE-was?? Schuldig!!!“)…
Der Bundesrat hat die erforderlichen Gesetzesänderungen auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Die Regelung des Höchstalters wird damit an jene des Bundesgerichts angepasst.
Quelle: Der Bundesrat
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