Das Handelsgericht Zürich hat am Donnerstag, 10.2.2011, das Begehren von Mondaine, mit welchem diese der Migros den Verkauf von Uhren unter der Marke M-Watch vorsorglich verbieten wollte, abgewiesen.
Die Migros freut sich über diesen Entscheid. Somit ist es ihr möglich, ihren Kundinnen und Kunden weiterhin M-Watch Swissmade Uhren anzubieten. Dem definitiven Entscheid im Markenprozess sieht die Migros mit Zuversicht entgegen.