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Welcome back! Über 19’000 IV-Bezüger schafften 2025 den Schritt wieder zurück in den Arbeitsmarkt

Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Betroffenen: Rund 61’000 Personen haben 2025 an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Schweizer Invaliden-Versicherung IV teilgenommen. Von den über 41’000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, fanden 19’200 einen neuen Job und sind wieder glücklich zurück im Arbeitsleben. Das ist sehr erfreulich. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat. Wir haben weitere Details für Sie:

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IV: Fokus auf erneute Arbeit, statt auf Rente

Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Natürlich wäre es auch für die Betroffenen schön, wenn sie statt einer Rente wieder berufstätig sein könnten. Deshalb wird die Eingliederung in den Beruf priorisiert. Erst wenn alle Versuche erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Dieser Fokus wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt, indem die Instrumente zur Eingliederung ausgebaut wurden.

Viel mehr IV-Bezüger machen bei Eingliederungsmassnahmen mit – Steigerung um 300%

Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2025 waren es rund 61’000 Personen. Das sind 3’300 mehr als im Vorjahr (2024) und mehr als dreimal so viel (+300%) als 2008. Die Kosten dafür beliefen sich 2025 mit 979 Millionen fast auf 1 Milliarde Franken. 37’000 Personen haben zusätzlich ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von weiteren 780 Millionen Franken. Doch die Massnahmen kommen weit günstiger, als wenn die IV den Betroffenen ein Leben lang eine IV Rente bezahlen muss.

Mehr IV Neuanmeldungen 2024

2024 mussten sich rund 77’000 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren bei der Invalidenversicherung neu anmelden, davon 64’000 Personen für Berufliche Integration/Rente. Das sind 2’300 mehr als im Vorjahr (2023).

Erwerbsfähigkeit wieder herstellen

Über 41’000 Personen haben 2025 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon fanden rund 19’200 Personen (47%) eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt, weitere 7’000 Personen (17%) sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 14’900 Personen (34%) war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht besser.

Weniger Rückfälle – Arbeits-Quote hat sich stark verbessert

Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme aussieht. 2023 haben rund 23’000 Personen den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon erzielten ein Jahr später rund 13’600 Personen (58%) ein Einkommen und mussten nicht wieder zurück zu einer IV Rente. Das ist erfreulich. Letztes Jahr 2024 waren es noch 12’900 Personen (46%), die Quote hat sich also stark verbessert.

Hauptursache: Psychische Krankheiten vor Rückenproblemen

Insgesamt waren 2025 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Bezüger von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (55 %) psychische Krankheiten die hauptsächliche Invaliditätsursache. Gefolgt mit grossem Abstand, von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (14 %), angeborene Geburtsgebrechen (12 %) und durch Unfälle (8 %). Diese Zusammensetzung der Gründe für eine Invalidenrente hat sich im Vergleich zu 2024 nicht wesentlich verändert.

Die vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV

  • Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber.
  • Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung
  • Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
  • Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe

Quelle: Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen BSV „Berufliche Eingliederung: Über 19’000 IV-Versicherte schafften 2025 den Schritt in den Arbeitsmarkt“

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