Bern, 10.06.2011 – Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind nach wie vor engagiert, zufrieden und fühlen sich gesund. Dies geht aus den aktuellen Personalbefragungsergebnissen hervor, die der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat.
Die Bundesverwaltung führt in regelmässigen Abständen Personalbefragungen zur Überprüfung und Steuerung ihrer Personalpolitik durch. Im Mittelpunkt der letzten drei Befragungen stand das organisationale Commitment der Mitarbeitenden. Dieses umfasst das Engagement, die Identifikation sowie die Bindung der Mitarbeitenden gegenüber der Bundesverwaltung und stellt einen aussagekräftigen Indikator für die individuelle und organisationale Leistungsfähigkeit dar.
Rund 29‘000 Personen wurden mit einem Fragebogen bedient, was knapp 90 Prozent des Bundespersonals entspricht. Die Rücklaufquote belief sich auf erfreulich hohe 61 Prozent (2009: 57%; 2007: 51%).
Stabile Ergebnisse
Die Befragungsergebnisse haben sich über die Erhebungsjahre gut entwickelt. Während die Werte von 2007 auf 2009 mehrheitlich gestiegen sind, konnten diese Ergebnisse im Zuge der aktuellen Befragung konsolidiert werden.
Die Mitarbeitenden engagieren sich für die Bundesverwaltung, sind mit ihrer Arbeitssituation zufrieden und erfreuen sich einer guten physischen wie auch psychischen Gesundheit. Die Bindung der Mitarbeitenden an ihren Arbeitgeber hat leicht abgenommen. Grund dafür dürfte die verbesserte Wirtschaftslage sein. Als Stärke der Bundesverwaltung gilt die Übereinstimmung der Person zur Tätigkeit und Organisation. Die Mitarbeitenden sehen einen Sinn in ihrer Arbeit und sind der Meinung, dass ihre persönlichen Werte und Einstellungen mit denjenigen ihrer Verwaltungseinheiten übereinstimmen. Handlungsbedarf sehen die Mitarbeitenden bei den beruflichen Perspektiven, beim Wissenstransfer, bei der Anpassungsfähigkeit, bei der Eigenverantwortung und beim Zusammenhalt.
Erarbeitung von Massnahmen
Das Eidgenössische Personalamt wird die Befragungsergebnisse auf Stufe Bund näher analysieren und dem Bundesrat bei Bedarf geeignete bundesweite Massnahmen zum Beschluss unterbreiten. In Ergänzung dazu werden die Departemente und Verwaltungseinheiten bereichsspezifische Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich erarbeiten und umsetzen.