EU will Unternehmen ethischer und verantwortungsbewusster machen

Am 5. April veröff­entlich­te die Eu­ropäi­sche Kommissi­on das Grünbuch zur Un­ternehmensführung (Corpora­te Governance) börsennotier­ter Un­terneh­men in der EU. Dieses ent­hält Massnah­men

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und Mechanismen zur Ver­bes­serung be­stehen­der Corpora­te Governance und zielt dar­auf ab, Verhal­tens­kodizes effektiver und durch­setzba­rer zu ge­stal­ten.

Hauptziel des Kon­sul­tati­ons­dokuments ist es, ei­ne breite Debatte über die Un­ternehmensführung anzuregen. Mi­chel Barnier, Kommis­sar für Binnen­markt und Dienst­leis­tun­gen, beab­sichtigt damit die Un­ternehmenskultur zu verändern, um ei­ne bes­se­re Un­ternehmensführung zu fördern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit eu­ropäi­scher Un­ternehmen zu stei­gern. Die Fi­nanzkrise hat deutli­che Mängel in der Un­ternehmensführung auf­gedeckt, insbesonde­re im Bankensek­tor. Auch be­stehen erhebli­che Un­ter­schiede zwi­schen den ein­zelnen EU-Mit­glied­sstaa­ten in Be­rei­chen, wo der Verhal­tens­ko­dex auf natio­naler Selbstregulierung basiert. Auf­grund der wach­sen­den Bedeu­tung von grenzüberschreiten­den Inves­titionen und Handel verfolgt die Kommissi­on das Ziel, mit ei­nem stärke­ren EU-wei­ten Regel­werk die be­stehen­den natio­na­len Kodizes zu ergän­zen.

Das Grünbuch ist in drei Kapi­tel un­ter­teilt und behandelt hauptsächl­ich Fra­gen zur Ver­bes­serung der Vielfalt und Funkti­ons­weise des Verwal­tungs­ra­ts sowie der Überwa­chung und rechtli­chen Durch­setzung be­stehen­der natio­naler Verhal­tens­kodizes und zur Stei­gerung ei­ner aktive­ren Mitwirkung der Aktionäre an den Ent­scheidun­gen des Un­ternehmens. Dazu schlägt es Massnah­men vor für mehr Diversität auf al­len mögli­chen Ebe­nen – Ge­schlecht, Al­ter, Pro­fil, Arbeits­er­fahrung – als auch ei­ne bes­se­re Überwa­chung dersel­ben in al­len EU-Mit­glieds­staa­ten. Das letzte Kapi­tel schliesslich kon­zen­triert sich zum ei­nen auf An­sät­ze zur Ver­bes­serung der Trans­pa­renz natio­naler Verhal­tens­kodizes und zum an­de­ren auf die Stärkung des „Einhal­tungs- oder Erklärungs-Prinzips“ (comply or explain), das nun an sei­ne Gren­zen ge­stos­sen ist. Die Praxis hat gezeigt, dass Erklärun­gen der Un­ternehmen über Grün­de der Nicht­erfüllung ih­rer selbst auf­ge­stell­ten Regeln eher unbefriedigend sind. Die Kommissi­on prüft daher, ob es ei­ner bes­se­ren Über­prüfung der Regel­umsetzung bedarf.

Bei ei­ner Revisi­on des Swiss Code of Best Practi­ce („Swiss Code“) wäre zu prüfen, ob das von der Kommissi­on vor­ge­stellte Grünbuch zum The­ma Corpora­te Governance auch neue An­sät­ze für den Swiss Code ent­hielte.

Quelle: www.economiesuisse.ch