1 Prozent mehr Lohn für das Bundespersonal – und Vereinbarung „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ für Männer und Frauen

Bern – Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und die Personalverbände des Bundes haben heute Lohnmassnahmen für das Bundespersonal von insgesamt einem Prozent ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Lohngleichheitsdialogs bekennen sich Bundesrat und Sozialpartner zudem für die Lohngleichheit von Mann und Frau in der Bundesverwaltung.

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung erhalten 2011 einen Teuerungsausgleich von 0,7 Prozent. Damit wird die Teuerung auf Basis der Jahresdurchschnittsteuerung voll ausgeglichen. Die Mitarbeitenden erhalten zudem eine Reallohnerhöhung von 0,3 Prozent. Dies ist das Ergebnis der heutigen Verhandlungen zwischen den Personalverbänden des Bundes und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Damit fallen die Lohnmassnahmen 2011 leicht höher aus, als dies die Lohngespräche im Mai 2010 vermuten liessen. Der Bund will damit den vergleichsweise eher hohen Lohnabschlüssen anderer Arbeitgeber für das kommende Jahr Rechnung tragen.  

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Weitergehende Forderungen der Personalverbände konnten nicht berücksichtigt werden. Diese hatten beispielsweise ein kostenloses Generalabonnement der SBB für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung oder die Einführung der 41-Stunden-Woche gefordert. Die Personalverbände forderten zudem erneut vehement eine Teuerungsanpassung der Renten. Der Bundesrat hatte jedoch bereits Ende April 2010 beschlossen, auf eine Teuerungsanpassung per 1. Januar 2011 zu verzichten. Die Forderung ist jedoch Thema der Finanzplanung 2012-14.

Das Verhandlungsergebnis muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der eidgenössischen Räte zum Voranschlag 2011.  

Bundesrat stärkt Lohngleichheit 

Im Anschluss an die Lohnverhandlungen unterzeichneten Bundesrätin Widmer-Schlumpf und die Sozialpartner eine Vereinbarung zur Durchführung des Lohngleichheitsdialogs. Der Bund sowie die Dachverbände der Arbeitgeber und -nehmer hatten den Dialog im März 2009 schweizweit lanciert, um Arbeitgeber bei der Umsetzung des Verfassungsprinzips „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu unterstützen.  

Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 zum Lohngleichheitsdialog verpflichtet. Mit der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung vollzogen worden. Die Vereinbarung sieht vor, die Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auf Ungleichheiten zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen bis spätestens Ende 2014 zu beseitigen. Der Begleitausschuss der Sozialpartner begleitet das Projekt und überprüft den Stand der Umsetzung.  

Der Bundesrat ist einer der ersten Arbeitgeber, der den Lohngleichheitsdialog unterzeichnet hat. Er verstärkt damit seine Vorreiterrolle bei der Lohngleichheit von Mann und Frau.

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