Haben auch Sie die neuen Stimmunterlagen erhalten für die fiebrig diskutierte neue Schweizer Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 mit der spannenden Frage zur „10 Millionen Schweiz“? Und dabei etwas irritiert festgestellt, dass die Abstimmungsunterlagen plötzlich nur noch aus einem schnöden, dünnen Blatt A4-Kopierpapier bestehen? Und das bei dieser wichtigen Abstimmung. Wer hier sofort eine Verschwörungstheorie witterte, mit Massenbetrug am Stimmbürger, lag zum Glück falsch. Wir verraten Ihnen, dass die neuen Stimmunterlagen offiziell und gesetzeskonform sind, und was es damit auf sich hat:
Warum erhalte ich nur ein A4-Blatt zur Abstimmung? 9 Gemeinden testen E-Counting
Am Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 setzen 9 Zürcher Gemeinden erstmals das elektronische Auszählen von Stimmzetteln ein. Beim sogenannten «E-Counting» erhalten die Stimmberechtigten neu einen einzigen Stimmzettel zum Ankreuzen, auf dem alles bereits pfannenfertig aufgeführt ist. Etwas verwirrend daran: Das ganze ist auf ein stinknormales A4-Kopierpapier gedruckt. Keine Gravur, kein Wasserzeichen, nichts, was augenscheinlich verhindert, dass man das Papier zu Tausenden an seinem Kopierer vervielfältigt und damit jede Wahl aus dem heimischen Büro heraus gewinnen könnte. Als ob man Hunderternoten schwarz auf weissem Kopierpapier drucken würde.
Kopierschutz auf neuen Abstimmungsunterlagen?
HappyTimes hat die Stimmunterlagen kritisch beäugt und dann bei unserer Gemeinde Seuzach nachgefragt, wie es mit dem Kopierschutz aussieht. Ob Massnahmen getroffen wurden, damit man das A4-Papier zum Beispiel nicht auf ein dickeres Papier umkopiert. Heute werden die Stimmunterlagen ja gerade in grösseren Städten gewogen statt gezählt. Ein 160 Gramm schweres Papier statt 80 Gramm hat da schon eine Auswirkung.
Me, myself and I : Gibt es ein Stimmregister in der Schweiz, damit man nicht mehrmals abstimmt?
Wir fragten ebenfalls, ob es ein Stimmregister gibt, damit man die Unterlagen nicht unzählige Male kopiert (Stimmausweis und neuen A4 Stimmzettel, sind beide schwarz auf weisses Papier bedruckt) und die duplizierten Versionen von sich selbst dann in verschiedenen Stimmbüros abgibt und zusätzlich noch per Briefpost wählt.
Das ist natürlich alles illegal, das ist klar. Doch mit ein paar Schutzmechanismen würde man einfache Personen davon abhalten, solch Böses zu tun. Und führe uns nicht in Versuchung. Wären wie gesagt auch unsere Banknoten bloss schwarz auf weisses A4 Papier bedruckt, würde man auch noch den einen oder anderen an sich gesetzestreuen Bürger dazu verführen, die 100er Noten zu Hause am Kopierer zu vervielfältigen.
Stellungnahme der Gemeinde Seuzach und des Kantons Zürich
Die Gemeinde Seuzach war sogar über das Pfingstwochenende fleissig: Verwaltungsleiter Marco Tigani der Gemeinde Seuzach, hat uns nach Rücksprache mit dem Kanton Zürich folgende ausführliche Antworten auf unsere Fragen zurückgesandt, die wir zu Ihrer Beruhigung, falls Sie ähnliche Fragen wie uns umtreiben, im ganzen Wortlaut veröffentlichen:
HappyTimes: Im Gegensatz zu den letzten Jahren kommen die Abstimmungsunterlagen nur noch als weisses A4 Blatt auf ganz normalem Druckerpapier, ohne jeden Kopierschutz. Warum wurde das so gemacht? Wieso keine blauen A5-Stimmkarten mit weiss aufgedrucktem Wappen mehr?
Gemeinde Seuzach: Beim sogenannten «E-Counting» werden die Stimmzettel nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet. Möglich ist das dank eines einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettels, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Nach aktuellem Stand beteiligen sich neben Seuzach acht weitere Gemeinden an E-Counting: Zollikon, Hittnau, Egg, Küsnacht, Rafz, Meilen, Regensdorf und Obfelden. Die restlichen Gemeinden im Kanton Zürich nutzen weiterhin die üblichen Stimmzettel im Format A5.
HappyTimes: Hat es irgendeinen Kopierschutz im oder auf dem Papier? Ist die Gefahr nun nicht sehr gross, dass die Blätter kopiert werden und mehrmals abgestimmt wird (brieflich, zusätzlich an der Urne, mehrmals in verschiedenen Wahlbüros in Städten, etc.)
Gemeinde Seuzach: Der Stimmzettel der Gemeinde Seuzach enthält keinen Kopierschutz. Dies gilt grundsätzlich auch für eidgenössische, kantonale und kommunale Stimmzettel. Die Sicherheit der Stimmabgabe in der Schweiz beruht nicht auf einem Kopierschutz des Papiers bzw. des Stimmzettels, sondern auf dem gesetzlich geregelten Ablauf der Stimmabgabe insbesondere auf der Prüfung der Stimmberechtigung der stimmenden Person anhand des Stimmrechtsausweises. So wird sichergestellt, dass eine Person pro Vorlage nur jeweils eine Stimme abgeben und nicht mehrfach abstimmen kann.
HappyTimes: Ist die Gefahr nun nicht sehr gross, dass auf schwereres Papier umkopiert wird, da Stimmmaterial häufig gewogen statt gezählt wird? Gerade in Städten.
Gemeinde Seuzach: Bei E-Counting wird elektronisch ausgezählt und nicht gewogen. Gemeinden, die bei der Auszählung Präzisionswaagen einsetzen, verwenden keine maschinenlesbaren Stimmzettel, sondern den bisher üblichen Stimmzettel im Format A5.
HappyTimes: Wieso erfolgt der Wechsel gerade vor so einer wichtigen und kontrovers diskutierten Abstimmung wie dieser am 14. Juni?
Gemeinde Seuzach: Der Zeitpunkt der Einführung steht in keinem Zusammenhang mit den konkreten Vorlagen der Abstimmung vom 14. Juni 2026. Die Gemeinde Seuzach und die weiteren beteiligten Gemeinden haben bereits Ende 2025 in Absprache mit egovpartner und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich entschieden, E-Counting auf den zweiten Blanko-Abstimmungstermin 2026 einzuführen. Zu diesem Zeitpunkt standen die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen für diesen Abstimmungstermin noch nicht fest.
Erhebliche Reduktion des Aufwands der Gemeindewahlbüros
Das neue Verfahren vereinfache die Stimmabgabe, so der Kanton Zürich, und reduziert den organisatorischen Aufwand in den Gemeindewahlbüros erheblich. Gleichzeitig trägt es dazu bei, die Fehleranfälligkeit bei der Auszählung zu verringern. Vorerst wird «E-Counting» ausschliesslich bei Abstimmungen eingesetzt. Für eine Anwendung bei Wahlen besteht im Kanton zurzeit keine gesetzliche Grundlage.
Quelle: Gemeinde Seuzach. Vielen Dank Marco Tigani für die raschen Auskünfte.
Weitere Quelle: Kanton Zürich „Erstmals elektronisches Auszählen von Stimmzetteln“









