Dank Abstimmung: Tankstellenshops können ab 1. Dezember 2013 rund um die Uhr geöffnet sein

bp_kemptthal_station_nachts_betankung_575x


BP Tankstelle mit Shop in Kemptthal 

Werbung
InternetGrafik.com Webdesign Grafik Textildruck

Bern – Das Schweizer Stimmvolk hat am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt. Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. 

Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat heute das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf den 1. Dezember 2013 festgelegt.

Die vom Stimmvolk beschlossene Änderung des Arbeitsgesetzes macht eine Anpassung von Artikel 26 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) notwendig. Gemäss der aktuellen Verordnungsbestimmung dürfen die fraglichen Tankstellenshops in der Nacht bis 1 Uhr und den ganzen Sonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen. Neu gilt die Bewilligungsbefreiung – entsprechend der Gesetzesänderung – rund um die Uhr. Die Anpassung der ArGV 2 tritt ebenfalls am 1. Dezember 2013 in Kraft.

 

Quelle: Der Bundesrat
Bild: © BP.com

Werbung