Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent – Miete senken: Hier gratis Vorlage herunterladen!

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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,75 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Es lohnt sich einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Sollte der dort ausgewiesene Zinssatz höher sein, sollte man bei der Vermieterin oder dem Vermieter schriftlich eine Mietzinssenkung beantragen. Die Vorlage dazu können Sie gleich hier im Artikel kostenlos online herunterladen und ausdrucken:

Schweizer Hypothekarischer Referenzzinssatz beträgt 1,75 Prozent

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2016 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,70 Prozent auf 1,67 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,75 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. März 2017 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

Mietzins Senkungsbegehren Vorlage

Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken, das Sie nur noch kurz ausfüllen und an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter senden müssen, und so in Zukunft viel Miete sparen werden.

(PDF) Vorlage Mietzins Senkungsbegehren hier herunterladen

Die Vorlage basiert auf den Empfehlungen des Mieterinnen- und Mieterverbandes, der Ihnen gerne auch bei Streitigkeiten mit telefonischer Beratung schon ab Fr. 3.70 pro Beratungsminute (UVP) auch Nicht-Mitgliedern des Mietverbandes weiterhilft: www.mieterverband.ch

Quellen: Bundesamt für Wohnungswesen, Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz

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