Bern, 2010-06-07 14:22 – Ab 1. Juli 2010 dürfen die Bauern neu wieder sogenannte Nischensorten anbauen und den Konsumenten damit eine vielfältigere Palette von z.B. alten Kartoffelsorten anbieten.
Die neue Regelung in der Saat- und Pflanzgutverordnung fördert die Vielfalt der Ackerkulturen. Die Schweiz verfügt damit über ein Saat-und Pflanzgutrecht, das neben seinem eigentlichen Ziel, die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten, explizit auch einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität bei den Kulturpflanzen leistet.
Bundesamt für Landwirtschaft