Handel mit dem Ausland wird weiter vereinfacht. „Cassis de Dijon-Prinzip“ wird eingeführt – Einsparungen in Milliardenhöhe erwartet

Bern, 19.05.2010 – Mit der Revision wird das sogenannte „Cassis de Dijon-Prinzip“ autonom eingeführt. Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. Ausnahmen sind nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen möglich. Mit dem „Cassis de Dijon-Prinzip“ werden die bisherigen Möglichkeiten zum Abbau technischer Handelshemmnisse gegenüber der EU durch ein drittes Instrument erweitert.

Für Lebensmittel ist eine Sonderregelung zur Anwendung des „Cassis de Dijon-Prinzips“ vorgesehen. Lebensmittel, welche die schweizerischen Produktevorschriften nicht erfüllen, aber stattdessen jene der EU oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und dort rechtmässig in Verkehr sind, können auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

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Unter das „Cassis de Dijon-Prinzip“ fallen beispielsweise Lebensmittel, Kosmetika, Textilien und Velos. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wurden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung prognostiziert.

Vorsichtige Schätzungen der Auswirkungen der Revision auf die Preisentwicklung zeigen, dass diese zu jährlichen Einsparungen auf den Importen aus der EU in Milliardenhöhe führen dürften.

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen.

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