Für Lebensmittel ist eine Sonderregelung zur Anwendung des „Cassis de Dijon-Prinzips“ vorgesehen. Lebensmittel, welche die schweizerischen Produktevorschriften nicht erfüllen, aber stattdessen jene der EU oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und dort rechtmässig in Verkehr sind, können auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.
Unter das „Cassis de Dijon-Prinzip“ fallen beispielsweise Lebensmittel, Kosmetika, Textilien und Velos. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wurden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung prognostiziert.
Vorsichtige Schätzungen der Auswirkungen der Revision auf die Preisentwicklung zeigen, dass diese zu jährlichen Einsparungen auf den Importen aus der EU in Milliardenhöhe führen dürften.
Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen.