Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau

Bern, 12.05.2010 – Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau: Die Erhöhung der entsprechenden Beiträge soll die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet sichern und rückläufigen Entwicklungen bei den Ackerflächen und beim Biolandbau entgegenwirken. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 Änderungen von insgesamt 13 landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen.

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Um die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet zu sichern, hat der Bundesrat beschlossen, den Beitrag für Hanglagen um 40.- und für Steillagen um 110.- Franken pro Hektare sowie die Sömmerungsbeiträge um 10.- Franken pro Normalstoss zu erhöhen. Zudem wird die Besitzstandswahrung für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen um zwei Jahre bis und mit 2013 verlängert. Ab 2010 werden ausserdem der Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen um 20.- sowie die Biobeiträge für die Spezialkulturen um 150.- erhöht. Damit soll der rückläufigen Entwicklung der Ackerfläche und des Biolandbaus entgegengewirkt werden.

Für in der Schweiz verbotene Haltungsformen von Kaninchen (Käfigkaninchenfleisch) wird eine ab dem 1. Januar 2012 geltende Deklarationspflicht eingeführt.

Ab dem 1. Juni 2010 sollen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, bei denen die EU Risiken eruiert hat, gezielt überprüft werden.

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