28. April: Tag gegen den Lärm

Bern, 23.04.2010 – Psssssst! Am 28. April ist „Tag gegen den Lärm“. Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) fordert von Bund und Kantonen wirksame Massnahmen zum Schutz der Wohngebiete und der siedlungsnahen Erholungsräume vor Freizeitlärm.

Dazu zählen insbesondere Massnahmen gegen den wachsenden Freizeitverkehr; dieser macht mehr als die Hälfte des motorisierten Individualverkehrs aus.

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Während die einen Motorrad fahren, in die Ferien fliegen, die Bahnfahrt geniessen oder den Rasen mähen, möchten andere endlich etwas Ruhe haben, um sich zu erholen. Die direkten spürbaren Auswirkungen dieses Lärms sind Belästigung, Stress sowie Störungen der Konzentration und der Kommunikation. Nächtlicher Lärm stört den Schlaf, was zu Schläfrigkeit führt, die Unfallgefahr erhöht und die Produktivität vermindert. All diese Effekte können sich auch bei Freizeitlärm einstellen.

Rund die Hälfte des motorisierten Individualverkehrs ist heute Freizeitverkehr. Damit ist dieser Anteil grösser als der Pendlerverkehr. Die EKLB erinnert daran, dass der Freizeitverkehr seinen Ursprung auch in der Lärmbelastung der Wohngebiete hat. Gerade weil es bei vielen Menschen zuhause laut ist, fliehen sie vor dem Lärm und fahren in ruhige Gebiete, um sich vom Lärm erholen zu können. Dabei erzeugen sie aber wiederum Lärm, der sich auf andere Wohngebiete und auf die Erholungsräume selbst negativ auswirkt. Die Gesundheit der Bevölkerung leidet dadurch doppelt.

Die EKLB ist besorgt über das Ausmass der Lärmbelastung der Wohngebiete in der Schweiz. Sie fordert den Bund und die Kantone auf, die Wohngebiete und auch die siedlungsnahen Erholungsräume wirksamer vor Lärm zu schützen. Damit leisten sie wichtigen einen Beitrag zur Reduktion der Lärm verursachenden Mobilität.

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung

 

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