Bern – Gestern wurde das Gesuch für Zuger Kirschtorte als geschützte geografische Angabe (GGA/IGP) vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert. Die Zuger Kirschtorte wird ausschliesslich mit Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch hergestellt. Mit der GGA werden der gute Ruf und die hohe Qualität der Zuger Kirschtorte geschützt.
Die Zuger Kirschtorte soll künftig eine geschützte geografische Angabe (GGA) werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute das Gesuch um Eintragung der Zuger Kirschtorte als geschützte geografische Angabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Die Zuger Kirschtorte hat im Kanton Zug eine lange Tradition, sie wurde bereits 1915 von einem Zuger Konditor erfunden. Die Zuger Kirschtorte ist mit ihrem rautenförmigen Muster in der Puderzuckerschicht unverwechselbar. Der intensive Kirschgeschmack der Torte stammt vom Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch. Die Torte wird noch heute nach traditioneller Art von Hand zusammengesetzt.
Mit einer geschützten geografischen Angabe können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnung Zuger Kirschtorte in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes halten. Die Zuger Kirschtorte darf in Zukunft nur noch im Kanton Zug hergestellt werden. Das Kirscharoma muss von Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch stammen.
Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 29 Eintragungen: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 10 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch eingesehen werden (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen).
Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone und Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben.
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft
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