Bern – Ein Ende der Gewalt in Syrien und eine Entspannung der humanitären Lage sind nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund hat die UNO am 7. Juni 2013 in Genf ihre Unterstützungspläne für Syrien und dessen Nachbarländer für das zweite Semester 2013 veröffentlicht. Von der UNO und ihren Partnern werden USD 4,4 Mia. beantragt, um das Leid zu mildern. Die Schweiz will zu den bisher eingesetzten CHF 30 Mio. seit Beginn der Krise weitere CHF 20 Mio. zugunsten der Notleidenden des Syrien-Konflikts zur Verfügung stellen.
Die UNO bezeichnet den Syrien-Konflikt als die am schnellsten anwachsende Flüchtlingskrise der letzten zwanzig Jahre. Bereits 1,6 Millionen Syrerinnen und Syrer haben Zuflucht ausserhalb des Landes gesucht. Bis Ende dieses Jahres rechnet die UNO mit 3.5 Millionen Flüchtlingen. 80‘000 Menschen sind bislang ums Leben gekommen; 6,8 Millionen Menschen sind in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Für die verschiedenen Hilfsprogramme der UNO werden insgesamt USD 4,4 Mia. benötigt: USD 3 Mia. werden für die Programme in den Nachbarländern und Ägypten veranschlagt, USD 1,4 Mia. für die Menschen in Syrien. Auch das IKRK hat seinen Unterstützungsplan für 2013 von CHF 68 Mio. auf CHF 130 Mio. ausgebaut.
Seit Ausbruch des Konflikts im März 2011 hat die Schweiz CHF 30 Mio. für die Opfer der Syrien-Krise bereitgestellt. Diese Summe wird nun um weitere CHF 20 Mio. auf insgesamt CHF 50 Mio. erhöht.
Die zusätzlichen Mittel der Schweiz werden zum einen für die finanzielle Unterstützung von UNO-Partnern und des IKRK eingesetzt. Diese erreichen viele Millionen Betroffene Menschen im gesamten syrischen Staatsgebiet sowie in der Region. Zum anderen geht es um Projekte, die direkt von der Schweizerischen Humanitären Hilfe umgesetzt werden, zum Beispiel die Unterstützung von Familien und Gemeinden im Nordlibanon, welche syrische Flüchtlinge aufnehmen. Bisher wurden über CHF 3,9 Mio. für dieses Projekt aufgewendet, um mit 1‘800 Gastfamilien rund 15’000 Flüchtlinge aus Syrien zu unterstützen.
Und schliesslich sollen schweizerische Expertinnen und Experten als Verstärkung in UNO-Agenturen entsandt werden. Die UNO-Agenturen sind in Krisensituationen dringend auf solche Expertise angewiesen.
Die humanitäre Hilfe ist einer der drei Pfeiler der Schweizer Politik im Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt. Ein weiterer Pfeiler ist die Unterstützung der Anstrengungen für eine politische Lösung. So unterstützt die Schweiz die politische Mission des Sondergesandten der Arabischen Liga und der UNO. Der dritte Schwerpunkt ist die Bekämpfung der Straflosigkeit. Die Schweiz hat an der UNO-Generalversammlung und im UNO-Menschenrechtsrat wiederholt gefordert, dass der UNO-Sicherheitsrat die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) überweist, damit die Urheber von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ungeachtet der Konfliktpartei, der sie angehören, strafrechtlich belangt werden können.
Quelle: EDA
Bild: © HappyTimes – Das Bundeshaus in Bern