Bern, 18.04.2012 – Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI damit beauftragt, bis Ende 2012 Botschaft und Gesetzesentwurf zum elektronischen Patientdossier auszuarbeiten. Mit der Einführung von elektronischen Patientdossiers im Gesundheitswesen sollen dank besserer Koordination die Qualität der Behandlung verbessert, die Patient-Sicherheit erhöht und die Effizienz gesteigert werden.
Das elektronische Patientdossier ist Teil der Strategie eHealth Schweiz; die gesetzlichen Grundlagen sind für die Umsetzung der Strategie unabdingbar. In der Vernehmlassung begrüsste eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden den Vorentwurf.
Der Vorentwurf für das elektronische Patientdossier stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Im Auftrag des Bundesrats wird das EDI den Vorentwurf aufgrund der Vernehmlassung anpassen und ihm bis Ende Jahr Gesetzesentwurf und Botschaft vorlegen. Dabei sollen insbesondere Alternativen zur Sozialversicherungsnummer (AHVN13) als Identifikator der Patientinnen und Patienten geprüft werden, aber auch inwiefern Anreize zur Förderung der elektronischen Patientendossiers rechtlich verankert werden können. Gleichzeitig soll die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Privaten präzisiert werden.
In der Vernehmlassung begrüssten drei Viertel der Teilnehmenden den Vorentwurf des Bundesrates. Sie sind mit Stossrichtung und Zielen des Vorentwurfs zum elektronischen Patientdossier vorbehaltlos einverstanden. Ein Viertel ist mit dem Vorschlag des Bundesrates zwar grundsätzlich einverstanden, sieht aber bei einzelnen Punkten Überarbeitungsbedarf. Lediglich in zwei Antworten wird der Vorentwurf in der vorliegenden Form abgelehnt, weil zuerst in die elektronische Dokumentation in den Arztpraxen investiert werden müsse, bevor die Voraussetzungen für einen Datenabruf durch andere Gesundheitsfachpersonen oder -institutionen geschaffen werden könnten.
Begrüsst wird insbesondere, dass es sich beim Vorentwurf um ein schlankes Rahmengesetz handelt, das sich auf das Wesentliche beschränkt und technologieneutral bleibt. Auf Zustimmung stossen auch die Regelungen zur Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der Patientinnen und Patienten (Freiwilligkeit sowie die Möglichkeit des Datenzugriffs über ein Zugangsportal). Auch die Verpflichtung der stationären Leistungserbringer, ein elektronisches Patientdossier anzubieten, wird grossmehrheitlich begrüsst.
Vorbehalte werden vor allem geäussert gegenüber der vorgeschlagenen Vergabe von Zugriffsrechten angebracht und Kritik an der Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Identifikator geäussert. Zudem befürchtet man Probleme bei der technischen Umsetzung und gleichzeitig wird das Fehlen von Anreizen wie tariflichen Massnahmen kritisiert.
Der Bundesrat hatte die Erarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen zur Festlegung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung eines elektronischen Patientendossiers am 3. Dezember 2010 in Auftrag gegeben. Alle Kantone und knapp 70 Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesundheit nahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vom 16. September bis zum 20. Dezember 2011 dazu Stellung.
Quelle: Der Bundesrat
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