Bundesrat: Tankstellenshops dürfen 24h Waren verkaufen

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BP-Tankstelle mit Shop in Kemptthal bei Nacht

Bern, 11.01.2012 – Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr sollen rund um die Uhr und am Sonntag bedient bleiben können.

Sie müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Am 11. Januar 2012 hat der Bundesrat die von Nationalrat Christian Lüscher eingereichte parlamentarische Initiative „Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops“ gutgeheissen.

Aus Sicht des Bundesrates ist Nacht- und Sonntagsarbeit nur sehr restriktiv zuzulassen. Im vorliegenden Fall ist eine moderate Anpassung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen jedoch angezeigt, weshalb er den unterbreiteten Gesetzesentwurf grundsätzlich unterstützt.

Alle Produkte verfügbar – keine Absperrungen mehr in der Nacht

Heute gelten für Tankstellen und Gastronomiebetriebe einerseits und für Tankstellenshops andererseits unterschiedliche arbeitsgesetzliche Vorschriften. Das führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Indem künftig das ganze Sortiment eines Tankstellenshops während der ganzen Nacht angeboten werden darf und keine Absperrung von Teilen des Sortiments mehr vorgenommen werden muss, werden die betroffenen Betriebe administrativ entlastet.

Grosses Bedürfnis auch für nachtarbeitende Menschen

Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist auch im Sinne der Kundschaft. Gerade bei Personen, die die ganze Nacht arbeiten, kann ein Bedürfnis nach den in den Tankstellenshops erhältlichen Artikeln auch zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts vorhanden sein.

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